Kurz vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Grundsteuer Mitte Januar diesen Jahres fordern die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Mieterbund eine schnelle Reform der Steuer. An dem Termin sollen in Karlsruhe die Regelungen zur Wertermittlung geprüft werden. Die Grundsteuer wird in Deutschland auf Gebäude und Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben und steht den Kommunen zu. Es gebe keine Alternative zu einer Reform, sind sich die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sicher. Schließlich stützt sich die aktuelle Bewertung des Grundvermögens noch immer auf Wertverhältnisse, die im Jahr 1964 und für Ostdeutschland im Jahr 1935 galten. Die Kommunen erwirtschaften mit der Grundsteuer mehr als 13 Milliarden Euro jährlich, weshalb sie als wichtige Einnahmequelle gilt.
Zwar werde schon seit mehr als 20 Jahren über eine Reform gesprochen, doch geschehen sei nach den Verbänden bislang wenig. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern daher, dass die neue Regierung einen entscheidenden Schritt gehen und die Reform politisch auf die Agenda setzen soll. Dabei könne das im vergangenen Jahr vom Bundesrat eingebrachte Modell Grundlage sein. Dennoch solle die Reform insgesamt nicht zu einer höheren Belastung der Grundstücks- und Immobilienbesitzer führen. Behoben werden sollen jedoch die Verzerrungen durch die seit Jahrzehnten unterbliebene Neubewertung von Grundstücken und Immobilien.
Kommt die Grundsteuerreform, müssten alle etwa 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden. Neben dem Wert der Grundstücke soll dann auch der Wert der Gebäude angemessen berücksichtigt werden, was „insgesamt gesehen gerecht“ wäre. Dagegen fordert eine Initiative unter Beteiligung des Deutschen Mieterbundes eine schnelle Umgestaltung zu einer reinen Bodensteuer. Dabei würde die Bebauung unberücksichtigt bleiben. Damit würde die Grundsteuer für Mehrfamilienhäuser sinken und für Einzelhäuser und unbebaute Grundstücke steigen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt und die Steuer damit nicht mehr anwendbar wäre, bekämen die Kommunen ein Finanzierungsproblem, warnt der hessische Finanzminister Thomas Schäfer. Insofern müsse nun sofort gehandelt werden. Den hessischen Reformvorschlägen hätten nicht nur fast alle Länder zugestimmt, sondern sie würden auch von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt.