Das bedeutet, dass alle Eigentümer von Einfamilienhäusern, Gewerbebetriebe und Kommunen Fördermittel für den Austausch alter Heizungsanlagen erhalten und auch Zuschüsse beantragen können.
Doch bisher fiel die Zahl der Zuschüsse geringer aus als erwartet.
Ab heute können alle Wohnungseigentümer und Hauseigentümer staatliche Fördermittel beantragen, um ihre alten Gas- und Ölheizungen durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen.
Zusätzlich zu den bisher Anspruchsberechtigten können sich nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen bewerben.
Das gab die zuständige Förderbank KfW bekannt.
In der dritten Förderrunde des umstrittenen Wärmegesetzes steht das Verfahren allen anspruchsberechtigten Gruppen offen.
Bisher konnten einzelne Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen.
Beispielsweise war es bereits möglich, Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizungen zu fördern.
Bis zu 70 % Finanzierung möglich Mindestens 30 % Finanzierung ist geplant, egal ob Wohn- oder Gewerbebau.
Abhängig vom Einkommen, der Geschwindigkeit und der Umsetzung des Heizungsaustausches sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich.
Eigentümern, die eine eigene Immobilie bewohnen und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro verfügen, wird ein Einkommensbonus von 30 Prozent angeboten.
Bis 2028 kommt für Eigentümer ein Tempobonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch älterer Gas- und Ölheizungen, Nachtspeicherheizungen und älterer Biomasseheizungen hinzu.
Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel nutzen, so das Ministerium.
Das neue Wärmegesetz sieht grundsätzlich vor, dass ab 2024 alle neu installierten Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
Allerdings gilt diese Regelung zunächst nur für Neubauten in neu erschlossenen Gebieten.
Funktionierende Heizgeräte können weiterhin verwendet werden.
Der Absatz von Wärmepumpen ist zuletzt eingebrochen Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) wurden bisher rund 93.000 Verträge unterzeichnet.
In dieser Zahl sind auch Zusatzanträge von Wohnungs- und Hauseigentümergemeinschaften enthalten.
Nach unabhängigen Angaben rechnet die BMWK mit einer Erhöhung der Fördersumme durch die Aufnahme der verbleibenden Gruppe.
Die Zahl der Zuschüsse pro Monat ist seit Beginn im Februar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen.
Der Absatz von Wärmepumpen etwa sei zuletzt zurückgegangen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 90.000 Geräte verkauft, was einem Rückgang von 54 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.
Das vergangene Jahr war ein Rekordjahr für den Wärmepumpenabsatz.
Man nannte Vorzieheffekte und steigende Zinsen als mögliche Gründe für den diesjährigen Umsatzrückgang.
Man geht davon aus, das Engagement durch Finanzierungsmöglichkeiten für weitere Gruppen zu erhöhen.
Man ist daher vorsichtig optimistisch, dass das zweite Halbjahr dieses Jahres besser wird als das erste, antwortete ein Sprecher auf Fragen.
Man geht weiterhin davon aus, dass bis zum Jahresende bis zu 200.000 Wärmepumpen verkauft werden.
Die Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen einzuführen.