Für einen Hausbau braucht es in Baden-Württemberg Eigenkapital, einen Bausparvertrag und erst danach einen ergänzenden Kredit, erklärte einmal der ehemalige Ministerpräsident Baden-Württembergs, Günther Oettinger.
Doch gerade für Interessenten mit schlechter Bonität, Selbständige oder Familien ohne das nötige Eigenkapital können über das Modell Mietkauf direkt einziehen und erst später bezahlen, so die Verbraucherzentrale (VZ) Bremen. Damit kann der Interessent schon als Mieter in der Wohnung wohnen, muss aber erst in zehn, 20 oder 35 Jahren den Kaufpreis begleichen. Die Miete, die bis dahin gezahlt wurde, wird zumindest teilweise angerechnet. Probleme kann es dann geben, wenn der Kauf verpflichtend ist. Daher sollte darauf geachtet werden, „ob die Anrechnung der Mietraten in voller Höhe oder nur teilweise erfolgt und ob hier zusätzliche Kosten versteckt sind", empfiehlt, Fachanwalt für Erbrecht.
Außerdem können sich die Lebensumstände und das Budget des Interessenten in so einer langen Zeit verändern. Dann stellen sich Fragen, ob der Vertrag angepasst werden kann oder ob er eine Ausstiegsklausel enthält. Falls ja, ist fraglich, wie viel vom gezahlten Geld der Interessent zurückerhält und was mit dem angesparten Geld geschieht, falls der Anbieter Insolvenz anmelden muss. Da der Eigentumsübergang erst bei Vertragsabschluss festgelegt wird, verbleibt das Eigentum an der Immobilie bis dahin beim Vermieter. Insofern sollte ein Eigentumsvorbehalt zur Insolvenzabsicherung vereinbart werden, rät der Rechtsanwalt.
Ein Modell ohne Kaufverpflichtung ist die Kaufoption. Der Mieter zahlt dabei eine monatliche Miete an den Eigentümer. Die Miete wird nicht auf den Kaufpreis angerechnet, der Mieter spart aber zeitgleich für den zukünftigen Kauf.
Zwischenzeitlich wurde der Mietkauf zu einem Optionskauf auf genossenschaftlicher Basis, ähnlich wie bei einem Bausparvertrag, weiterentwickelt. Dabei soll der Erwerb der Wunschimmobilie erst erfolgen, wenn das Mitglied eine Abschlussgebühr in Höhe 1,6 Prozent der Bruttoinvestitionssumme vorgenommen hat. Nach einer Wartezeit soll dann von der Genossenschaft die Immobilie erbaut und dem Genossen zunächst zur Miete überlassen werden. Anschließend erhält er eine Option, seine Immobilie zu kaufen. Dabei ist zu beachten, dass bei einem Austritt aus der Genossenschaft die Gebühr nicht zurückgezahlt wird. Fraglich ist auch, wie realistisch es ist, überhaupt eine Immobilie zu erhalten, da für den Bau einer Immobilie auch immer genügend neue Mitglieder in die Genossenschaft einzahlen müssen.