Wer seine Miete nicht oder nicht ganz zahlen kann, weil in Folge der Corona-Pandemie das Einkommen weggebrochen ist, muss derzeit nicht fürchten, dass ihm wegen der Mietrückstände Wohnung oder Ladenflächen gekündigt werden. Dieser Schutz läuft aber Ende Juni aus. Justizministerin Lambrecht (SPD) möchte die Regelung nun um drei Monate verlängern. Aus der CDU kommt Protest.
Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie für die Deutschen hat, lässt sich noch immer nur schwer abschätzen. Zwar ist der Lockdown in weiten Bereichen der Gesellschaft (vorerst) beendet und die Menschen können unter Auflagen auch wieder reisen, von dem, was vor der Krise als Normalität galt, ist die Welt aber nach wie vor weit entfernt.
Im ersten Quartal haben die massiven Hilfspakete und direkten Liquiditätshilfen u. A. des Bundes, der EU und der EZB, verbunden mit Lockerungen z.B. im Insolvenzrecht dazu geführt, dass viele Betriebe trotz des wochenlangen Stillstandes der Wirtschaft und der massiven Umsatzeinbrüche bisher überlebt haben. Für das zweite Halbjahr 2020 aber wird eine Welle von Firmeninsolvenzen erwartet. Experten warnen daher davor, die Corona-Pandemie als „abgehakt“ zu betrachten.
Zu den Folgen, die eintreten können, wenn der ganze Schaden, den die Wirtschaft genommen hat, sichtbar wird, wird gehören, dass mehr Menschen ihren Job ganz verlieren, der derzeit noch besteht und mit Kurzarbeitergeld finanziert wird. Tendenziell wird das eine steigende Anzahl von Menschen in finanzielle Schwierigkeiten stürzen. Der Mieterbund warnt deshalb, dass die Zahl derer, die ihre Miete nicht mehr oder nicht mehr ganz zahlen können, massiv zunehmen könnte. Im April und Mai hätten die Menschen ihre Miete noch zahlen können, allmählich seien die Reserven aber erschöpft und in den kommenden Monaten sei eine Entspannung der Situation nicht in Sicht. Gewarnt wird vor einer schleichenden Verschlechterung der Situation.
Vor diesem Hintergrund will Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) nun den gesetzlichen Kündigungsstopp für Mieter um drei Monate bis Ende September 2020 verlängern. Das kann sie nach dem im März beschlossenen Gesetz per Verordnung tun. Vom Mieterbund wird diese Verlängerung bereits seit längerem gefordert. Auch in ihrer Partei wird der Vorstoß von Frau Lambrecht positiv gewertet, gerade auch im Hinblick auf Gewerbetreibende, denen eine Kündigung der gemieteten oder gepachteten Gewerbeflächen den Boden unter den Füßen wegziehen würde. Schließlich seien die Corona-Krise und die damit verbundenen finanziellen Einbußen nicht plötzlich Ende Juni vorbei.
Kritik kommt von der CDU, die meint, man dürfe die Vermieter nicht aus den Augen verlieren. Gerade fange in Folge der massiven Hilfs- und Konjunkturhilfen des Bundes die Wirtschaft wieder an, zu laufen – da sei weiterer Staatsprotektionismus auf Kosten der Vermieter kontraproduktiv. Darauf, dass das Auslaufen des Schutzes gerade Gewerbetreibende treffen würde, geht die CDU jedoch nicht ein. Auch dass es psychologisch wichtig ist, breiten Bevölkerungsschichten zu signalisieren, dass nicht nur Unternehmen wie die Lufthansa gerettet, sondern auch Bürger nicht im Stich gelassen werden, sollte nicht vernachlässigt werden. Niemandem ist geholfen, wenn gefühlte Ungerechtigkeit weitere Menschen in die Arme von AfD und Corona-Demonstrationen treibt.
Nach der derzeit gültigen Regelung dürfen Vermieter bei Mietrückständen, die zwischen April und Juni 2020 anfallen und nachweislich durch coronabedingte finanzielle Engpässe entstanden sind, die Wohnung oder Gewerbeflächen nicht kündigen. Normalerweise hat ein Vermieter ein Kündigungsrecht, wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten in Rückstand ist. Die Pflicht, die Miete zu zahlen, bleibt grundsätzlich aber bestehen. Zahlt der Mieter die Rückstände nicht innerhalb von 2 Jahren, also bis zum 30.06.2022, nach, kann der Vermieter deswegen auch wieder kündigen.
Ähnliche Regeln gelten auch für andere laufende Verträge der Daseinsvorsorge wie Strom und Wasser und ebenso für Darlehensverträge. Auch hier wird eine Verlängerung der Möglichkeit, die Zahlungen vorübergehend auszusetzen, geprüft.
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