Aktuellen Studien zufolge ist der Öffentliche Dienst nach wie vor der attraktivste Arbeitgeber in Deutschland. Doch auch der Bund und die Länder haben mit massiven Nachwuchsproblemen zu kämpfen und müssen versuchen, gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken, ist daher auch im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Ziel der Großen Koalition. Für die Beamten des Bundes ist nun seit einigen Monaten das neue Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) in Arbeit. Derzeit befindet es sich in der Ressortabstimmung – kritisch begleitet von den maßgeblichen Interessenverbänden wie Ver.di, dem DGB, den Gewerkschaften der Polizei (GdP, DPolG), der Gewerkschaft der Bundesbeschäftigten (VBOB) oder dem Bundeswehrverband (DBwV).
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes an die geänderten Bedingungen anzupassen. Insbesondere der demographische Wandel und die Digitalisierung gehören zu den Herausforderungen des Öffentlichen Dienstes.
Um qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden, sieht das BesStMG vor allem finanzielle Anreize vor. Beispielsweise sollen die Zulagen für BeamtInnen und SoldatInnen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben von derzeit 133,75 Euro auf 190 Euro angehoben werden. Nicht genug, findet die GdP – 300 Euro bundesweit sollten es sein, um angemessen zu sein. Außerdem müsse die Zulage wieder ruhegehaltsfähig werden, denn gerade im Vollzug sei die Belastung der Beamten und Beamtinnen bekanntermaßen mit der Pensionierung nicht zu Ende.
Auch der Familienzuschlag soll reformiert werden. Dabei soll der ehegattenbezogene Familienzuschlag I halbiert, der kinderbezogene Familienzuschlag II deutlich erhöht werden. Auch gegen die Absenkung des Familienzuschlags I läuft die GdP Sturm. Der Zuschlag werde, so die GdP, damit begründet, dass die Ehe durch Art. 1 Abs. 1 GG besonders geschützt und gegenüber unverheirateten Partnerschaften privilegiert werde. Dieser Schutz werde durch die Halbierung der Bezüge konterkariert. Auch würden durch den Gesetzesentwurf Geschiedene, Witwen und Witwer deutlich schlechter gestellt – eine unnötige Härte besonders in Fällen, in denen ein Ehegatte in Ausübung seiner Dienstpflicht verstorben ist. Die GdP fordert außerdem, dass der Familienzuschlag I auch Alleinerziehenden zustehen müsse, aus dem Gedanken heraus, dass eine Familie gemäß der Definition des Bundesverfassungsgerichts als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern definiert ist – auch solche Familie müssten daher den Familienzuschlag erhalten, zumal hier der finanzielle Druck am größten sei.
Weitere Änderungen betreffen die Umstrukturierung des bisherigen Personalgewinnungszuschlags in eine Prämie, die auch einmalig gezahlt werden kann, und die Erhöhung der Anwärterbezüge und des Auslandsverwendungszuschlags. Abstimmungsbedarf sieht die GdP auch bei einer neu geschaffenen Zulage für das Begleitpersonal von Abschiebeflügen; hier seien die geplanten Regelungen noch nicht praxistauglich. Auch beim Thema der Versorgung der BeamtInnen mit bezahlbarem Wohnraum sieht die GdP Nachholbedarf. Gefordert wird ein Wohnungszuschuss im Sinne eines Kaufkraftausgleichs. Bisher habe die Große Koalition trotz der Ankündigungen nicht viel getan, um dafür zu sorgen, dass Beamte und Beamtinnen gerade in Ballungsgebieten bezahlbaren Wohnraum finden könnten.
Auf die von vielen Verbänden geforderte deutliche Absenkung der Wochenarbeitszeit für BeamtInnen von derzeit 41 Stunden auf bis zu 35 Stunden geht der Gesetzesentwurf des BesStMG hingegen nicht ein. Das Bundesinnenministerium hat hier zwar grundsätzlich Gesprächsbereitschaft signalisiert, jedoch wiederholt deutlich gemacht, dass es für eine solche Absenkung der Wochenarbeitszeit derzeit keinen Spielraum gebe. Bis zu 280 Millionen Euro jährlich würden die Mehrkosten Schätzungen zufolge betragen und bis zu 2.900 BeamtInnen müssten neu eingestellt werden. Daher liege der Fokus in dieser Legislaturperiode eher auf dem Aufbau von Langzeit-Arbeitszeitkonten zum Belastungsausgleich und der Personalgewinnung.
Wie das BesStMG letztlich Gesetz wird, hat auch Signalwirkung für die Länder, deren Besoldungsstrukturen infolge der Föderalismusreform zunehmend auseinander driften. Umso wichtiger ist aus Sicht der Gewerkschaften eine gerechte Besoldung im Öffentlichen Dienst.