Seit Juli 2016 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft gesetzt und damit die Gleichstellung zwischen Mann und Frau vorangetrieben. Schon 1989 hatte NRW als erstes Bundesland im Öffentlichen Dienst eine Frauenquote von 50% vorgeschrieben.
Die Quotenregelung konnte den Frauenanteil bei Beförderungen jedoch nicht erhöhen, so dass mit dem neuen Gesetz nun die auch von Kritikern nicht bestrittenen Karrierehemmnisse von Beamtinnen beseitigt werden sollen. So hatte Rot-Grün ins NRW-Beamtenrecht geschrieben: "Frauen sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern."
Bei der Polizei in NRW stehen jährlich rund 3000 Beförderungen an, wofür sich die Beamten alle 3 Jahre einer Leistungsbeurteilung unterziehen. Wie die Formulierung "im Wesentlichen" im neuen Gesetz zur Frauenförderung künftig ausgelegt werden soll, bietet Zündstoff und sorgt seit Wochen für schlechte Stimmung und Proteste bei der Polizei. Traditionell ist die Polizei männlich dominiert. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei sind mittlerweile jedoch 40 Prozent der neueingestellten Beamten Frauen.
Nach dem neuesten NRW-Gleichstellungsbericht sind Frauen in Führungspositionen stark unterrepräsentiert. Zur Beseitigung dieses Missstandes hätten Männer auch Nachteile hinzunehmen, so ein hochkarätiger juristischer Gutachter laut Medienberichten.
Die Gewerkschaft der Polizei sieht mit dem neuen Gesetz den Betriebsfrieden in den Polizeibehörden gefährdet und verlangt für die Polizeibehörden vor Ort eine konkrete Empfehlung, wie in der Praxis mit den Vorgaben des neuen Gesetzes umzugehen ist. Es sei "unverantwortlich, dass die Behörden mit der Anwendung alleingelassen werden". Befürchtet wird zudem, dass es "nicht gut gehen könne", wenn jede Personalabteilung ihre eigene Interpretation entwickeln müsse. Zwar dürfe "der Karrierezug nicht an Frauen vorbeirauschen", das neue Gesetz dürfe aber auch nicht dazu führen, dass das Prinzip der Bestenauslese bis zur Erfüllung des Frauenanteils der jeweiligen Beförderungsgruppe zum Nachteil der Männer aufgegeben werde.
Mittlerweile wurden nach Gewerkschaftsangaben schon deutlich mehr als 50 Klagen eingereicht, die von den Berufsverbänden unterstützt werden. In 5 Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte bereits zugunsten der klagenden Männer entschieden, da die geschlechtsbezogene Bevorzugung von Frauen verfassungswidrig eingestuft wurde. Zudem sei diese Vorgehensweise nicht nur individuell ungerecht, sondern widerspreche auch dem staatlichen Interesse, die leistungsstärksten Bewerber zu gewinnen. Trotzdem hat die Landesregierung angekündigt, gegen die 5 Beschlüsse juristisch vorzugehen, da man weiterhin von der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes überzeugt sei. Schließlich soll damit lediglich die mathematische Reihung von Frauen und Männern bei minimalen Unterschieden im Nachkommastellenbereich beendet werden.
Nicht nur bei der Polizei kann die ausgebaute Frauenförderung für erhebliche Konflikte sorgen, sondern auch bei den beamteten Lehrkräften in NRW. Zwar ist die 50% Frauenquote in dem Berufsfeld mehr als erfüllt, jedoch sind Frauen bei den Schulleitungen - vor allem an Gymnasien, vielen Berufs- und Gesamtschulen - deutlich unterrepräsentiert. Wenn viele Schulleiter in den nächsten Jahren in Pension gehen, könnte es bei Beförderungen in diese begehrten Leitungspositionen zu deutlich mehr Streit- und Gerichtsfällen kommen.