Als erstes Bundesland hat Bayern Fußfesseln für terroristische Gefährder eingeführt. In den einzelnen Bundesländern sind elektronische Fußfesseln für terroristische Gefährder jedoch höchst umstritten, so lehnte beispielsweise Rheinland-Pfalz eine derartige Verschärfung ab. In Hessen wird diskutiert. Während die Justizminister bereits seit zwei Jahren für die Ausweitung der elektronischen Überwachung plädierten, sieht man den präventiven Einsatz als verfassungsrechtlichen bedenklich. Die Linke fordert mehr Sozialarbeiter statt Kameras und eine bessere staatliche Zusammenarbeit. Auch der deutsche Anwaltsverein sieht Fußfesseln kritisch: sie seien nutzlos. Die Stärkung der Polizei sei viel wichtiger, da bei Gefahr im Verzug der Gefährder in Gewahrsam genommen bzw. bei Verdachtsmomenten observiert werden müsse. Statt neuer Gesetzesverschärfung sollten gefährdete Plätze stärker von Polizeibeamten kontrolliert sowie Gefährder besser überwacht werden. Außerdem sollten konkrete Maßnahmen wie beispielsweise das Aufstellen von Betonklötzen an gefährdeten Orten für mehr Sicherheit sorgen.
Bislang darf nach § 68b Absatz 1 S. 1 Nr. 12 Strafgesetzbuch nur für verurteilte Straftäter durch Richter das Tragen elektronischer Fußfesseln angeordnet werden. Mit diesen können Polizeibeamte feststellen, ob sich die Person in vom Gericht festgelegten Verbotszonen aufhält oder dass sie kontrollierten Gebotszonen, in denen sie sich aufhalten soll, nicht verlässt. Verbrechen lassen sich damit allerdings nicht verhindern, wie der Priestermord in der Normandie im vergangenen Jahr, bei dem ein Täter eine Fußfessel getragen hatte, zeigt derzeit tragen bundesweit 88 verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter eine elektronische Fußfessel. Die Voraussetzungen, unter denen ein Richter die Fußfessel anordnen kann, sind hoch.
In das neue bayrische Polizeigesetz wird der Begriff der "terroristischen Straftat" aufgenommen, damit nur "terroristische Gefährder" von der Möglichkeit der Fußfessel erfasst werden. Hierunter fallen auch Personen, die wegen Terrorgefahr entweder nicht ausreisen dürfen oder die gerade nicht abgeschoben werden können. Andere Gefährder wie Fußballhooligans oder gewalttätige Ehemänner werden von dem Begriff nicht erfasst. In Deutschland soll es bundesweit etwa 550 verdächtige Islamisten geben. Im Einzelfall kann die Polizei für maximal sechs Monate das Tragen einer Fußfessel anordnen, danach soll eine Verlängerung möglich sein. Betroffene können gegen die Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht klagen. Da die Ermittler jedoch bei vielen Gefährdern gar kein Interesse daran haben, dass die Zielperson von Ihrer Beobachtung weiß, soll nicht jeder Gefährder automatisch eine Fußfessel bekommen.
Daneben soll auch die Videoüberwachung von Großereignissen wie Schützenfesten, Marathonläufen oder Weihnachtsmärkten ausgeweitet werden, wenn dort Terrorakte oder sonstige Straftaten möglich erscheinen.