Nachdem Hamburgs Beamte künftig zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkassenmitgliedschaft wählen können, diskutiert jetzt auch Schleswig-Holstein über ein freies Wahlrecht für Beamte. So findet die Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) den Vorstoß auch hinsichtlich eines einheitlichen Sicherungssystems für Beamte und Angestellte in Kranken- und Rentenversicherung „spannend“. So müssten im Sinne der Versicherten „Fragen der Durchlässigkeit der unterschiedlichen Systeme sowie die hiermit verbundenen Wahlmöglichkeiten stärker in den Fokus genommen werden als bisher“.
In Hamburg bietet der rot-grüne Senat seinen Beamten ab Mitte 2018 eine Alternative zur Beihilfe in der privaten Krankenversicherung (PKV) an. Sie bekommen dann auf Wunsch wie alle Angestellten auch den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Obwohl sich Beamte schon länger gesetzlich krankenversichern, erhalten sie bisher jedoch keine Erstattung. Dagegen erhalten privat versicherte Beamte 50, im Alter sogar 70 Prozent ihrer Behandlungskosten über die Beihilfe bezahlt.
Zunächst stieß der Hamburger Vorstoß in Bremen und Berlin auf abwartende Sympathie, doch Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) kündigte eine Diskussion über „mögliche Wege“ zu einem „echten Wahlrecht für Beamte“ an. Dagegen waren in Ländern mit schwarz-gelber Regierungsbeteiligung Zuschüsse für gesetzlich versicherte Staatsdiener, die der PKV auf lange Sicht den Boden entziehen könnten, bisher ein Tabu. So warnte Sozialminister Heiner Garg (FDP) schließlich pflichtschuldig vor einem „weiteren Versuch, scheibchenweise und durch die Hintertür das rot-rot-grüne Projekt einer Einheitsversicherung voranzubringen“. Dennoch hat auch der als unideologisch geltende FDP-Mann die steigenden Lasten durch hohe Beihilfe-Zahlungen im Kopf. Sie betrugen für rund 45.000 Beamte und etwa 34.000 Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein 267,6 Millionen Euro. Zwar würde bei einer Zuschussregelung für gesetzlich versicherte Beamte kurzfristig die Belastung ansteigen, doch auf längere Sicht würde eine verstärkte gesetzliche Absicherung der Staatsdiener die öffentlichen Kassen deutlich entlasten, so die Bertelsmann-Stiftung. Auch ein "nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand" für die Prüfung von Arzneirechnungen und Ermittlung des individuellen Beihilfeanspruchs, könnte dann entfallen, lockt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
Insofern kann sich Garg als Liberaler vom Grundsatz her auch schlecht verschließen und auch Regierungschef Daniel Günther (CDU) ist bewusst, dass er den zum Regieren benötigten Grünen mit einer vorsichtigen Systemöffnung ein Herzensanliegen erfüllen könnte. Der demografische Wandel beschere GKV, PKV und dem Beihilfesystem für Beamte „Herausforderungen, denen die Politik sich stellen muss“, verlautet es in der gemeinsamen Erklärung.