Unfallmeldung bei Dienst- oder Arbeitsunfall möglichst schnell abgeben
08.01.2019 | Im Falle eines Dienstunfalls muss eine Meldung des Geschädigten an den Arbeitgeber oder Dienstherrn erfolgen – das gilt für Arbeitnehmer und Beamte gleichermaßen.
Für Beamte gilt, dass die Meldung innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfallereignis erfolgen muss; treten gesundheitliche Probleme, deren Zusammenhang mit dem Unfall wahrscheinlich ist, erst später auf, können sie bis zu 10 Jahre nach dem Unfallereignis nachgemeldet werden – allerdings innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem die Beschwerden auftreten. Erfolgt d...
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt Streikverbot für Beamte und verbeamtete Lehrer
17.10.2018 | Beamte dürfen nicht streiken – das gilt auch für verbeamtete Lehrer. Dies hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 12.06.2018 unmissverständlich klargestellt...
Wahlrecht für Beamte bei Krankenversicherung
24.08.2017 | Nachdem Hamburgs Beamte künftig zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkassenmitgliedschaft wählen können, diskutiert jetzt auch Schleswig-Holstein über ein freies Wahlrecht für Beamte...
Überlastete Polizeiärzte und viele dienstunfähige Polizeibeamte
07.04.2017 | Der Polizeiärztliche Dienst ist derart überlastet, dass von den rund 16.400 Vollzugsbeamten in Berlin fast jeder Zehnte auf eine Untersuchung warten muss...
Reparatur-Tourismus im Familienurlaub
12.04.2017 | Immer mehr Deutsche verbinden einen Sommerurlaub im Süden Europas mit einer Autoreparatur, denn dort ist es oft günstiger als zu Hause...
Europäischer Gerichtshof untersagt Service-Kosten der 0180-Nummern
13.04.2017 | 0180-Nummern, bei denen oft viel höhere Kosten als für einen normalen Festnetzanruf anfallen, werden, nach Angaben eines solchen Nummern-Anbieters, gerne als „kleine Barriere“ eingesetzt, um zu verhindern, dass Kunden schon bei einer kleinen Frage den Vertragspartner anrufen...
Kredit für Beamte
ab 2,99
%³
effekt. Jahreszins
2/3 unserer Kunden erhalten:
4,35
%¹ effekt. Jahreszins
für Kredite von 10.000 bis 75.000 Euro
bei einer Laufzeit von 84 Monaten
4,75
%² effekt. Jahreszins
für Kredite von 10.000 bis 75.000 Euro
bei einer Laufzeit zwischen 85 und 120 Monaten
¹
Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV (2/3 unserer Kunden erhalten):
Nettodarlehensbetrag 50.000 €, Laufzeit 84 Monate, mtl. Rate 689,67 €, rückzahlbarer Gesamtbetrag inkl. Zinsen 57.932,28 €, keine Zusatzkosten. Fester Sollzinssatz 4,27 % p.a., effektiver Jahreszins 4,35 %, Sollzinssatz fest für Gesamtlaufzeit von 7 Jahren, inkl. Sondertilgungsmöglichkeiten bis 100 %. Annahme: gute Bonität. Sicherheiten: kein Grundschuldeintrag, keine Abtretung erforderlich, nur stille Gehaltsabtretung in den AGB (wie bei großen Krediten von Banken üblich).
²
Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV (2/3 unserer Kunden erhalten):
Nettodarlehensbetrag 75.000 €, Laufzeit 120 Monate, mtl. Rate 782,72 €, rückzahlbarer Gesamtbetrag inkl. Zinsen 93.926,40 €, keine Zusatzkosten. Fester Sollzinssatz 4,65 % p.a., effektiver Jahreszins 4,75 %, Sollzinssatz fest für Gesamtlaufzeit von 10 Jahren, inkl. Sondertilgungsmöglichkeiten bis 100 %. Annahme: gute Bonität. Sicherheiten: kein Grundschuldeintrag, keine Abtretung erforderlich, nur stille Gehaltsabtretung in den AGB (wie bei großen Krediten von Banken üblich).
³
Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV (2/3 unserer Kunden erhalten):
Nettodarlehensbetrag 2.500 €, Laufzeit 12 Monate, mtl. Rate 211,68 €, rückzahlbarer Gesamtbetrag inkl. Zinsen 2.540,16 €, keine Zusatzkosten. Fester Sollzinssatz 2,95 % p.a., effektiver Jahreszins 2,99 %, Sollzinssatz fest für Gesamtlaufzeit von 1 Jahr, inkl. Sondertilgungsmöglichkeiten bis 100 %. Annahme: gute Bonität. Sicherheiten: kein Grundschuldeintrag, keine Abtretung erforderlich, nur stille Gehaltsabtretung in den AGB (wie bei großen Krediten von Banken üblich).