0180-Nummern, bei denen oft viel höhere Kosten als für einen normalen Festnetzanruf anfallen, werden, nach Angaben eines solchen Nummern-Anbieters, gerne als „kleine Barriere“ eingesetzt, um zu verhindern, dass Kunden schon bei einer kleinen Frage den Vertragspartner anrufen. Auch längere Telefonate können so vermieden werden. Schließlich kann ein Anruf unter einer 01805-Nummer bis zu 42 Cent pro Minute vom Handy aus kosten.
Entsprechende Servicedienste-Rufnummern können Unternehmen bei Telekommunikationsanbietern beantragen, vorausgesetzt, sie haben auch wirklich vor, einen Service zu erbringen. Abhängig von der Endziffer fallen erhöhte Kosten an. So muss der Anrufer beispielsweise bei einer 01803-Nummer aus dem Festnetz 9 Cent pro Minute zahlen, bei einer 01804-Nummer 20 Cent pro Anruf. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind aktuell fast 300.000 Servicedienste-Rufnummern vergeben. Für welche Zwecke sie eingesetzt werden, werde allerdings nicht erhoben. Dabei kommen die 0180-Nummern in der Regel auf intelligenten Service-Plattformen zum Einsatz. Die Anrufe werden dann verschiedenen Callcenter-Mitarbeitern nach bestimmten Kriterien zugeteilt, beispielsweise danach, woher die Anrufer kommen oder zu welcher Tageszeit sie eingehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf den Anrufer abgewälzt.
Eine solche 0180-Service-Nummer wird von vielen Branchen genutzt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs – eine Institution der Wirtschaft zur Selbstkontrolle – hat vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Verwendung der kostenpflichtigen Telefonnummer geklagt. Sie verstoße gegen eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz aus 2011, die besagt, dass Kunden nicht mehr als den "Grundtarif" zahlen müssen, wenn sie im Rahmen eines geschlossenen Vertrags telefonisch mit einem Unternehmen Kontakt aufnehmen wollen. Die Auslegung des Begriffs „Grundtarif“ war unklar und so legte das Landgericht diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
Dieser entschied am 02.03.2017, dass die Extragebühren für Anrufe beim Kundendienst rechtswidrig sind, denn zu hohe Telefongebühren könnten Kunden davon abhalten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an den Vertragspartner zu wenden. Die anfallenden Kosten dürfen somit nicht höher sein als bei Telefonaten zwischen gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.