Auf der Autobahn A9 in Deutschland gibt es mittlerweile ein Testfeld, wo Fahrzeughersteller ihre autonomen Autos ausprobieren können. Nachdem auch das Gesetz zum autonomen Fahren über die Haftung im Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, müssen nun noch die ethischen Regeln für die autonomen Autos festgelegt werden. Hierzu legte die Ethik-Kommission, die aus 14 Experten, zu denen Vertreter der Autohersteller, aber auch Verbraucherschützer, Philosophen, Informatiker und sogar ein Geistlicher zählen, im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums 20 Thesen vor.
Bei der Vorstellung erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), die Interaktion von Mensch und Maschine werfe in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Dabei sei Deutschland das erste Land der Welt, in dem die ethischen Fragen in der Breite diskutiert werden, wie es in den vergangenen Monaten geschehen sei. Ergebnis seien die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren.
Nach dem Bericht sei eine Zulassung von automatisierten Systemen aber nur vertretbar, wenn sie im Vergleich zu menschlichen Fahrleistungen zumindest eine Verminderung von Schäden im Sinne einer positiven Risikobilanz verspreche. Davon gehen die Experten jedoch aus, denn ein fahrender Computer trinkt nicht, wird nicht müde oder lässt sich nicht ablenken. Mit den autonomen Systemen werden weniger Verkehrstote und Verletzte erwartet. Dennoch müsse der Schutz von Menschen stets Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen, wie beispielsweise der Vermeidung von Sachschäden, haben. Daher seien Systeme im Rahmen des technisch Machbaren so zu programmieren, dass im Konfliktfall Tier- oder Sachschäden in Kauf genommen werden, wenn dadurch Personenschäden vermieden werden können.
Besonders schwierig sind jedoch sogenannte Dilemmasituationen zu bewerten. Soll bei einem anstehenden Unfall das Fahrzeug eher in eine Gruppe Kinder oder in eine Gruppe älterer Menschen fahren? Zwar ist sich die Kommission einig, dass eine Qualifizierung der möglichen Opfer nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution unzulässig sei, doch als Lösung bietet der Bericht lediglich an, dass die Technik nach ihrem jeweiligen Stand so ausgelegt zu sein habe, dass kritische Situationen gar nicht erst entstünden. Auch die Frage, ob bei einem nicht vermeidbaren Unfall das Leben des Fahrers oder das Leben von Dritten zu retten ist, kann der Bericht nicht eindeutig beantworten. So dürfe das System nicht in jedem Fall das Leben der Insassen retten, wenn dadurch das Leben Dritter gefährdet werde.