In der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), bis 2008 ZVS, müssen sich Bewerber für Studienplätze melden, für die es ein zentrales Vergabeverfahren gibt. Dort wird entschieden, wer im nächsten Semester studieren darf, und wer noch länger auf einen freien Platz warten muss. Dies betrifft derzeit die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Die Vergabe wird nach einem festgelegten Schlüssel vorgenommen. Doch am 4. Oktober wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, wie künftig jährlich Zehntausende von Bewerbern an ihr Studium kommen - oder auch nicht.
Schon 2012 ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu dem Schluss gekommen, dass das Vergabeverfahren heutzutage nicht mehr der Verfassung entspricht. Dieses Urteil soll nun das Bundesverfassungsgericht überprüfen. Möglicherweise müsste der Gesetzgeber die Regeln der SfH dann neu gestalten. Aktuell erhalten die Abiturienten mit den besten Noten 20 Prozent der Studienplätze und weitere 20 Prozent die Bewerber, die lange genug gewartet haben. Die restlichen 60 Prozent der freien Plätze vergeben die Hochschulen nach eigenen Kriterien, was jedoch meist auch nur die Note betrifft.
Zwei Studienplatzbewerber, die wegen ihrer Noten fürs Medizinstudium abgelehnt wurden, hatten gegen die Entscheidung Klage eingereicht. In der Entscheidung wurde offenbar nur die Abiturnote berücksichtigt, obwohl der 26-jährige Hamburger ausgebildeter Rettungssanitäter ist und den Medizinertest überdurchschnittlich gut bestanden hat. Auch die andere Klägerin aus Schleswig-Holstein, ist ausgebildete Krankenpflegerin. Begründet mit dem Numerus clausus wurde ihre Bewerbung abgelehnt und auf die Warteliste gesetzt.
Hier kollidiert das Grundrecht der freien Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte mit den begrenzten Kapazitäten der Hochschulen, weshalb es immer wieder Streit um die Platzvergabe gibt. Zuletzt hatte das Gericht 1977 die Platzvergabe festgelegt. Dabei darf die Wartezeit nicht länger als das Studium sein. Im Medizinstudium beträgt die Wartezeit jedoch bereits 15 Semester, 3 Semester mehr als die Regelstudienzeit. Im Wintersemester 2014/15 hätten sich 43.000 Menschen für 9000 Studienplätze beworben, so das Gericht. Wo es im Jahr 1999 noch genügte, einen Abiturschnitt von 1,6 bis 2,2 zu haben, um einen Platz zu ergattern, ist heute die Note 1,0 bis 1,2 nötig. Die Wartezeit betrug vier Semester. Da das Abitur in den Bundesländern unterschiedlich schwierig ist, ist es in einigen Ländern entsprechend leichter, eine sehr gute Note zu bekommen.