Die Bundesregierung plant laut einem Bericht des Spiegel, Beamten die Vollverschleierung zu untersagen, da durch ein Verdecken des Gesichts die Kommunikation erschwert werden würde.
Betroffen hiervon sind Schleier oder Tücher wie z.B. Nikab und Burka, die kaum die Augen erkennen lassen. Uniformträger wie Polizeibeamte, deren Dienstkleidung ohnehin vorgeschrieben ist, sind hiervon nicht betroffen. Bereits vor 2 Jahren hatte das Bundesinnenministerium bestimmt, dass das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen unter Wahrung der Religionsfreiheit zu gestatten ist.
So heißt es in einem Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, "Offene Kommunikation ist prägend für das Zusammenleben in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft". Die Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit werden stark eingeschränkt, wenn das Gesicht verdeckt wird. Zudem wird die Integration durch das Tragen einer Vollverschleierung erschwert, steht im Widerspruch zur Gleichberechtigung und ist frauenverachtend. Aber auch der Bereich außerhalb des Beamtenwesens ist von dem Gesetzesentwurf betroffen. So sollen verschleierte Personen z.B. bei Passkontrollen, Gerichtsverhandlungen oder in Wahllokalen ihr Gesicht zeigen müssen, um ihre Identität feststellen zu lassen. In Schulen oder Universitäten seien aber die Länder zuständig.
Schon im Sommer hatten Union und SPD heftig über ein Verbot der Vollverschleierung diskutiert. So waren die Innenminister der Union für ein teilweises Verbot der Vollverschleierung in Gerichten, Ämtern, Schulen und im Straßenverkehr. Thomas de Maizière und Angela Merkel hatten jedoch ein generelles Verbot abgelehnt und auch die SPD sprach sich gegen ein Vollverschleierungsverbot aus.
Kritiker befürchten jedoch, dass sich die betroffenen Frauen dann noch weniger in der Öffentlichkeit zeigen dürfen als jetzt. Auch handele es sich beim Tragen einer Vollverschleierung nicht um ein Sicherheitsproblem und nicht wenige Kritiker sprechen gar von einer Scheindebatte, da nur wenige Muslime in Deutschland überhaupt eine Burka tragen würden.
In anderen europäischen Ländern wurden bereits teilweise oder völlige Verbote von Nikab oder Burka beschlossen, z.B. gibt es in Frankreich schon seit 2010 und in Belgien seit 2011 ein entsprechendes Gesetz, das die Vollverschleierung grundsätzlich verbietet. Dagegen wird in den Niederlanden nur die Vollverschleierung in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern oder Behörden untersagt. Auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist sie jedoch erlaubt. Derzeit beschäftigt sich auch der Europäische Gerichtshof damit, ob die Kopftuchverbote in Frankreich und Belgien mit dem europäischem Recht vereinbar sind. Ein Urteil wird jedoch erst im kommenden Jahr erwartet.