Durch die Wohngeldreform haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Auch höhere Zuschüsse sind möglich. Die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten werden von Land und Kommunen in Grenzen gehalten. Kurz vor Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 bekräftigten das Land und die kommunalen Landesverbände ihren Willen, die von der Bundesregierung konzipierte Reform trotz der damit verbundenen Herausforderungen so gut wie möglich umzusetzen.
Die Umsetzung der neuen Wohngelder ist eine hohe Arbeitsbelastung bei den Wohngeldbehörden die im ersten Halbjahr des Kalenderjahres aufläuft. Land und Kommunen arbeiten daran, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten und Zahlungsverzögerungen in Grenzen zu halten. Grundsätzlich ist die Entlastung für einkommensschwache Haushalte aber überfällig. Bei der Berechnung des Wohngeldes müssen die Energiekosten berücksichtigt werden.
Trotz aller Bemühungen lässt sich ein Antragsstau nicht vermeiden. Die Zahl der neu hinzukommenden Begünstigten wird sich aller Voraussicht nach vervielfachen – die
Städte rechneten mit einer sechsstelligen Zahl von mehr Haushalten, was nicht ohne Verzögerungen passieren wird, da kurzfristig kein weiteres Personal eingestellt werden kann und die vorhandenen Personalkapazitäten vor Ort knapp sind.
Das Wohngeld musste reformiert werden.
Die Wohngeldreform war überfällig, insbesondere die Einbeziehung eines Heizkostenanteils entspricht einer langjährigen kommunalen Forderung. Allerdings lässt sich eine so großangelegte Reform nicht reibungslos in so kurzer Zeit umsetzen. Die Wohngeldbehörden können Vorschüsse gewähren und Zahlungen dazu leisten.
Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass die Fragen der Machbarkeit und Umsetzung vom Gesetzgeber nicht geprüft werden. Begrüßt wird das Projekt aber grundsätzlich, weil es für notwendig gehalten, wird das Wohngeldangebot zu erweitern. Die Umsetzung konnte nicht in kürzerer Zeit realisiert werden. Viele potenzielle Wohngeldempfänger müssen leider warten, bis die Umsetzung erfolgreich bei allen Antragstellern ankommt.
Voraussichtlich gibt es dreimal so viele Wohngeldberechtigte wie vorher.
Die Bundesregierung rechnet daher wegen der Wohngeldreform mit einer Verdreifachung des Kreises der Empfänger. Die Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft eingeführt, wodurch sich das durchschnittlich gezahlte Wohngeld fast verdoppelt.
Erwartet wird, dass die Bundesregierung die zahlreichen Vereinfachungsvorschläge der Bundesländer zum Abbau des Verwaltungsaufwands vollständig aufgreift, damit das neue Wohngeld auch einkommensschwache Haushalte schnell und unbürokratisch erreicht wird. Besteht ein Anspruch auf diese Leistung, kann das Wohngeld bei längerer Bearbeitungszeit rückwirkend ausgezahlt werden, oder auch bevorschusst werden.