höhere Krankenkassenbeiträge, mehr Rentengeld, Bürgergeld 502 € statt Hartz IV: Das Jahr 2023 bringt eine Reihe von Veränderungen, die sich unmittelbar auf die Bankguthaben vieler Menschen auswirken werden. Finanzielle Erleichterungen und neue Belastungen gehören zu den Dingen, die das neue Jahr mit sich bringt. Je nach Einkommen, Familienstand oder Lebensphase wirken sich die beschlossenen Änderungen unterschiedlich aus. Hierzu eine kleineÜbersicht.
Der Freibetrag steigt
Die Freibeträge für Steuerpflichtige werden im kommenden Jahr angepasst. Im kommenden Jahr steigen die Einkünfte, bis zu denen keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, für Alleinstehende und Paare. Auch der Sparerzuschlag erhöht sich. Bis zu diese neuen Höhe sind Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne nicht steuerpflichtig. Er steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehepaare.
Mehr Kindergeld
Seit Januar wird das Kindergeld nach oben angepasst. Für alle Kinder sind es dann 250 Euro im Monat. Bisher war das Kindergeld gestaffelt und betrug für die ersten beiden Kinder 219 Euro.
Höhere Renten
Die Renteneinkommen der Rentner dürften im neuen Jahr steigen, aber nicht so stark wie zuletzt. Nach dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts soll die gesetzliche Rente im Juli in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent und in den neuen Bundesländern um 4,2 Prozent steigen. Die Erhöhung soll erst im März öffentlich gemacht werden. Die Zuverdienstgrenze für vorzeitig pensionierte Rentner entfällt. Bisher durften sie maximal 40.060 Euro im Jahr verdienen, ohne dass dies zu einer Rentenkürzung führte.
Die Krankenversicherungen steigen.
Mit höheren Krankenkassenkosten müssen gesetzlich Versicherte rechnen. Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigen. Die Kranken- und Pflegeversicherung hat seine Beitragsbemessungsgrenze des Einkommens, bis zu dem Beiträge für die Versicherung berechnet und gezahlt werden - erhöht sich um 50 Euro auf 4987,50 Euro.
Bürgergeld statt Hartz- IV.
Dem Hartz-IV-System folgt das Bürgereinkommen. Das bedeutet, dass Bedürftige eine um 50 Euro höhere Grundsicherungsleistung auf bis zu 502 Euro erhalten. Gleichzeitig müssen Empfänger von Bürgergeld einen Betrag von 40.000 Euro nicht als „Reservevermögen“ für den eigenen Lebensunterhalt verwenden im ersten Bezugsjahr. Ab dem zweiten Jahr sinkt dieser Betrag auf 15.000 Euro.
Mehr Menschen profitieren vom Wohngeld.
Im kommenden Jahr sollen mehr Bürger Anspruch auf Wohngeld haben. Mehr als eine Million Menschen sollen von der Bundesregierung profitieren. Einkommensschwache Haushalte können im neuen Jahr mit durchschnittlich 190 Euro mehr Wohngeld pro Monat rechnen. Das Wohngeld muss bei der Gemeinde beantragt werden.
Gas- und Strompreisdeckel
Im neuen Jahr wird die Belastung durch hohe Energiepreise gedeckelt. Ab März – dann rückwirkend ab Januar – die Gaspreisbremse, die den Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt. Sie gilt bis April 2024. Wer seinen Verbrauch unter die 80-Prozent-Marke senkt, bekommt die eingesparten Kilowattstunden zum vollen Vertragspreis des Energieversorgers gutgeschrieben.
Wer Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzt, hat Anspruch auf eine finanzielle Entlastung, wenn der Preis in den nächsten Jahren steigt. Die ebenfalls ab Januar geltende Strompreisbremse soll den Strompreis für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen.
Studierende erhalten eine Energie-Flatrate.
Studierende erhalten für diesen Winter eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert waren. Das Geld kann auf einer Plattform verwendet werden.
Homeoffice-Flatrate ab 1000 Euro
Ab dem neuen Jahr können bis zu 1000 Euro für die Arbeit im Homeoffice abgesetzt werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 600 Euro. Die Ausgaben gehören zu den sogenannten Werbekosten, die sich pauschal auf 1200 Euro belaufen. Nur wer eine Homeoffice-Flatrate hat, kann seine Einkommenssteuern senken.
Die Kosten für Erbschaften und Schenkungen steigen.
Lediglich bei Erbschaften und Schenkungen wird das Finanzministerium nur bei Immobilien höhere Steuern verlangen. Ab dem neuen Jahr müssen Haus und Grundstück neu bewertet werden. Die tatsächlichen Verkaufspreise sollten dieser Bewertung näher kommen. Teilweise wird nach Ausschöpfung der Freibeträge eine höhere Erbschafts- und Schenkungsteuer dann fällig.
Grundsteuererklärung bis Ende Januar fällig
Das Elster-Programm des Finanzamts gibt Eigenheimbesitzern einen guten Monat Zeit, um ihre Steuererklärung abzugeben. Die Frist wurde wegen des langsamen Eingangs der Erklärungen verlängert.