Die Riester-Zulage steigt Anfang 2018 von bisher 154 Euro auf 175 Euro. Mit dieser im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz enthaltenen Anhebung soll der schleppende Riester-Verkauf etwas angekurbelt werden. Allerdings profitieren die meisten Riester-Sparer von der höheren Zulage gar nicht, da diese vor allem den Geringverdienern, bei denen der rechnerische Steuervorteil wegen ihres geringen Steuersatzes jedoch recht klein ist und dem Normalverdiener mit mehr als einem Kind, da erst dann die Summe der Zulagen ihren rechnerischen Steuervorteil übersteigt.
Da jedoch nach Daten des Statistischen Bundesamtes aus 2013 nur 42 Prozent der Familien in Deutschland ein Kind, weitere 42 Prozent zwei Kinder und nur 15 Prozent drei oder mehr Kinder haben, kann ein großer Teil der Sparer von der höheren Zulage nicht profitieren. Damit bleibt ihnen nur der Steuervorteil während der Einzahlungsphase, da die Riester-Rente jedoch aufgrund der Steuerstundung bei der Auszahlung zu 100 Prozent versteuert wird, hat diese Gruppe das Nachsehen. Dagegen müssen bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen nur ein kleinerer Teil, der sogenannte Ertragsanteil, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Er liegt lebenslang bei 17 Prozent, wenn die Auszahlung der Rente mit 67 Jahren beginnt. Bei Auszahlungen aus Wertpapierdepots fällt unabhängig vom Alter nur Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne an, bei Festgeldern auf die Zinserträge.
Insofern lassen sich die verschiedenen Altersvorsorgetypen mit ihren ganz unterschiedlichen Steuerregeln nicht so einfach vergleichen. Hierfür sollte errechnet werden, wie viel Beitrag aus eigener Tasche heute nötig ist, um eine spätere Rente nach Steuern in gleicher Höhe zu finanzieren. Alternativ, wie hoch unter Berücksichtigung eventueller staatlicher Förderung und Steuern die Renditen auf die Einzahlung aus eigener Tasche je nach erreichtem Lebensalter sind.
Zwar gibt es bei Riester in der Praxis durchaus einen echten Steuervorteil, der aber dadurch entsteht, dass die Steuersätze im Berufsleben während der Einzahlungsphase regelmäßig höher sind als die im Ruhestand während der Auszahlungsphase, doch dieser Vorteil ist nicht so groß, wie es ein direkter Vergleich der Einzahlungen in Riester-Verträge und andere Altersvorsorgetypen vermuten lässt. Zudem werden die Rentner zukünftig durch den Übergang zur vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente auch deutlich mehr Steuern zahlen müssen als heute.
Zumindest entfällt später auf die Riester-Rente in aller Regel kein Krankenkassenbeitrag, denn die Beitragspflicht wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz abgeschafft. Allerdings zieht die Riester-Rente damit nur mit den übrigen Kapitalerträgen gleich, wo die meisten gesetzlich Krankenversicherten schon vorher keine Kassenbeiträge zahlen mussten.