Die einst hohen Erwartungen zur Riester-Rente hat die Politik und die Kunden trotz staatlicher Förderung enttäuscht. So haben sich viele Verträge nach zehn Jahren Laufzeit sogar negativ entwickelt. Die Förderbeträge des Staates werden von den Kosten des Vertrages, wie Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten, völlig aufgezehrt, so dass auch ein Teil der Einzahlungen der Sparer zur Kostendeckung genutzt werden muss.
Dass die simplen Werbebotschaften, die einst von Finanzindustrie und Politik gemeinsam propagiert wurden, so nicht stimmen, hat sich längt herumgesprochen. Folglich wird heute jeder fünfte der rund 16 Millionen Riester-Verträge mittlerweile nicht mehr bespart. Die noch einzahlenden Riester-Sparer zahlen etwa 20 Prozent zu wenig ein, weshalb sie weniger als die Hälfte der staatlichen Zulagen erhalten. Dabei müssten Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens inklusive der staatlichen Zulagen einzahlen, um den vollen Zulagenanspruch zu haben. Bei einer geringeren Einzahlung wird die Zulage anteilig gekürzt. Die Grundzulage beträgt seit Jahresbeginn 175 Euro, für ab 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro obendrauf, für früher geborene Kinder 185 Euro. Die Kinderzulage wird gezahlt, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Doch obwohl die Riester-Beiträge steuerfrei sind- ein weiteres, gern genanntes Argument, das für Riester sprechen soll- werden die ausgezahlten Zulagen vom rechnerischen Steuervorteil abgezogen. Daher wirken sich die Zulagen in der Praxis nur aus, wenn die Summe der Zulagen größer als der rechnerische Steuervorteil ist. So ergäbe sich bei einem Steuersatz von 30 Prozent und 2100 Euro Einzahlung jährlich ein rechnerischer Steuervorteil von 630 Euro (2100 x 30 Prozent).
Wer jedoch nur die Grundzulage und eine Kinderzulage bekommt, profitiert von diesen Zulagen strenggenommen gar nicht, denn obwohl der Sparer 475 Euro an Zulagen erhalten hat, wurden diese von seinem rechnerischen Steuervorteil abgezogen. Insofern bringt die Erhöhung der Zulage zum Jahresbeginn vielen Sparern überhaupt nichts.
Dagegen lohnt sich die Förderung für Geringverdiener und Sparer mit drei oder mehr Kindern, denn für sie haben die Zulagen einen echten Effekt. Allein die Steuer bringt selten Vorteile, da das Gegenstück der steuerfreien Einzahlungen in der Sparphase die volle Besteuerung der späteren Riester-Rente ist. Sie muss in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern werden.
Im Unterschied dazu werden normale, privat abgeschlossene und nicht staatlich geförderte Rentenversicherungen anders besteuert. Dort fällt nur auf einen geringeren Ertragsanteil der persönliche Steuersatz an, wohingegen bei Riester die Besteuerung schlicht in die Zukunft verschoben wird. Nur, wenn die Steuersätze später, im Alter, deutlich geringer als in der Einzahlungsphase sind, entsteht ein Vorteil. Zwar ist das in der Praxis bislang in aller Regel so, doch werden die Rentner künftig auch höhere Steuersätze zahlen müssen, weil auch die staatlichen Renten zunehmend nachgelagert, also bei der Auszahlung, besteuert werden.