Nach langer Debatte stimmte die Bundesregierung einem Heizungsgesetz zu. Ein Gesetzentwurf mit den in dieser Woche vereinbarten Änderungen wird der Presse vorgelegt. Das bedeutet, dass der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien verabschiedet werden könnte.
Nach langer Debatte soll das Heizungsgesetz nächste Woche vom Parlament verabschiedet werden. Zuvor hatten sich SPD, Grüne und FDP auf weitreichende Änderungen geeinigt. Der Gesetzentwurf, in dem die Änderungen formuliert wurden, liegt nun vor.
Ziel der Novellen des Gebäudeenergiegesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann. Es gibt Leitlinien für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme vor und sorgt seit Monaten für Kontroversen innerhalb der Ampelgemeinschaft.
Sonderbestimmungen für Personen ab 80 Jahren wurden abgeschafft
Die Änderung sieht vor, dass der Gesetzentwurf im Laufe der parlamentarischen Verhandlungen geändert wird, insbesondere um ihn stärker an die Wärmeplanung anzupassen. Das sind große Veränderungen. Bei der Wärmeplanung sollte die Gemeinde beispielsweise Pläne zum Ausbau von Nah- oder Fernwärmenetzen erfassen. Hausbesitzer sollten sich einen besseren Überblick verschaffen und sich mehr Zeit lassen, bevor sie sich für eine neue Heizungsanlage entscheiden.
Auch die ursprünglich geplante Sonderregelung für über 80-Jährige wurde gestrichen. Eigentümer von über 80 Jahre alten Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen sollen bei einem Heizungsausfall, also einer kaputten Heizungsanlage, die nicht mehr repariert werden kann, wie folgt zum Einbau einer Heizungsanlage verpflichtet werden: nicht. Mindestens 65 % erneuerbare Energie anzuwenden.
Grün:
„Meilenstein Klimaschutz“
Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen sagten, dass „eine gemeinsame Änderung des Gebäudeenergiegesetzes an die Kommission übermittelt wurde“. "Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme. Es soll Meilenstein für den Klimaschutz werden. Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen werde "sozial ausgestaltet", betonten die Fraktionsvizes:
"Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent."
Die FDP-Fraktion hatte besonders große Vorbehalte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD). "Die FDP-Fraktion hat die Formulierungshilfe heute geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung am Montag freigegeben", sagte Fraktionschef Christian Dürr nun der Deutschen Presse-Agentur.
Er betonte:
"Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen und er kann sie auch jederzeit reparieren." Zudem werde der Staat in Vorleistung gehen und eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. "Erst wenn klar ist, welche Heizoptionen eine Kommune hat, greifen die Vorgaben - und auch dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen."
Parallele Beratungen und die aktuelle zweite öffentliche Anhörung
Die ersten Anhörungen und ersten Diskussionen zum Heizungsgesetz im Kongress basierten auf einem damals bereits veralteten Entwurf. Gleichzeitig wurden Anfang dieser Woche wichtige Änderungen und letzte Details besprochen und vereinbart.
Für Montag ist eine zweite Anhörung zu GEG vor dem Klimaschutz- und Energieausschuss des Kongresses geplant. Externe Experten sollten sich zu den aktuellen Plänen der Koalition äußern. In derselben Woche wird der Kongress auch über die GEG und möglicherweise das Oberhaus abstimmen. Die Opposition kritisierte den engen Zeitplan scharf
Oppositionsparteien haben das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehreren Nachverhandlungsrunden zwischen den Ampelpartnern scharf kritisiert. Das Verfahren wurde von der Union heftig kritisiert, da es den Kongress ignorierte. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann appellierte ohne offizielle Unterstützung der Fraktionsvorsitzenden im Alleingang an das Bundesverfassungsgericht, die GEG in der darauffolgenden Woche von der Abstimmung abzuhalten. Sein Recht als Abgeordneter sieht er darin, „gleichberechtigt an parlamentarischen Entscheidungen mitzuwirken“. Dies behauptet er im Organstreitverfahren und den entsprechenden einstweiligen Anordnungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Klaus Ernst (links), Vorsitzender des Klimaschutz- und Energieausschusses des Bundestags, schrieb auf Twitter, das Dokument sei gegen Mittag eingetroffen. Aufgrund der Mehrheit im Ausschuss musste er zu dieser Anhörung am Montag eingeladen werden. „Die Frist ist zu kurz. Missachtung des Parlaments! Möglicherweise untervorbereitet.“