Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (BAFA) ist vor allem dann eine gute Anlaufstelle für Fördermittel, wenn eine energetische Optimierung einer Immobilie geplant ist. Der wichtigste Unterschied zur Förderung durch die KfW ist dabei, dass die KfW i.d.R. Kredite vergibt, das BAFA grundsätzlich nicht rückzahlbare Zuschüsse. Im Rahmen des sog. Marktanreizprogramms (MAP) fördert das BAFA:
MAP Erneuerbare Energien: Wärmepumpenheizungen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen:
Das BAFA fördert die Umrüstung auf Wärmepumpenheizungen bis 100 kW Nennwärmeleistung (Förderung zwischen 1.300 und 4.500 Euro) oder Biomasseheizungen zwischen 5 und 100 kW Nennwärmeleistung (2.000 bis 3.500 Euro Förderbetrag) – jedoch nicht alle Heizungstypen. Bei den Wärmepumpenheizungen sind z.B. elektrisch betriebene Luft/Wasser-, Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpen förderfähig; bei den Biomasseheizanlagen Pelletöfen, Pelletkessel Hackschnitzheizkessel oder Scheitholzvergaserkessel. Die genauen technischen Anforderungen sind auf der Internetseite des BAFA erhältlich.
Bei Solarthermieanlagen hängt der Förderbetrag davon ab, ob die Anlage nur zur Warmwasserbereitung oder zusätzlich auch zur Heizung genutzt wird; die Mindestförderbeträge liegen zwischen 500 und 2.000 Euro.
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Zusätzlich zur Grundförderung nach dem MAP Erneuerbare Energien honoriert es das BAFA, wenn die neuen Anlagen besonders ineffiziente Anlagen ersetzen. Dann erhöht sich die Basisförderung um 20%. Voraussetzung: Die alte Anlage wurde auf Basis fossiler Energie betrieben, es wurden weder Brennwerttechnik noch Brennstoffzellentechnologie genutzt und es gab keine gesetzliche Austauschpflicht nach § 10 Energieeinsparverordnung vor.
Anreizprogramm Energieeffizienz: Ebenfalls ein Zusatzprogramm, mit dem das BAFA es mit bis zu 600 Euro fördert, wenn im Rahmen der Heizungsmodernisierung alle möglichen Maßnahmen getroffen werden, um die Heizanlage möglichst energieeffizient zu gestalten. Dazu gehört z.B. ein hydraulischer Abgleich.
Förderung für Mini-KWK-Anlagen Den Einbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen („Stromerzeugende Heizungen“ oder „Mikro-Blockheizkraftwerke“) bei Bestandsbauten wird abhängig von der Leistung der Anlage bis 20kWel gefördert; der Basisförderbetrag liegt zwischen 1.900 und 3.500 Euro. Dazu können weitere Zuschüsse für das Erfüllen technischer Standards gewährt werden, z.B. Wärme- oder Stromeffizienzboni (25% bzw. 60% der Basisförderung). Zusätzlich zu diesen Investitionszuschüssen erhalten Betreiber von KWK-Anlagen bis 100 kWel 10 Jahre lang eine Vergütung für den Strom, der zugleich mit der Wärme erzeugt wird („KWK-Zuschlag“). Diesen zahlt der örtliche Stromnetzbetreiber aus.
Programm Heizungsoptimierung: Das BAFA fördert nicht nur den kompletten Austausch einer Heizungsanlage, sondern auch Optimierungen wie den Austausch der Pumpen mit bis zu 30% der Nettoinvestitionskosten bzw. max. 25.000 Euro. Gefördert wird z.B. die Aufrüstung alter Umwälz- oder Warmwasser-Zirkulationspumpen zu Hocheffizienzpumpen; die Anlage muss jedoch mindestens 2 Jahre alt sein. Auch ergänzende Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich der Heizung, bessere Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler etc. können gefördert werden.
BAFA-Förderung Energieberatung Wohngebäude: In diesem Programm bezuschusst das BAFA die Vor-Ort-Beratung von Immobilieneigentümern durch einen Energieberater, mit der die Möglichkeiten einer energetischen Gebäudesanierung dargestellt bzw. ein Sanierungsfahrplan erstellt wird. Das BAFA erstattet 60% der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro; zusätzlich 500 Euro, wenn der Berater das Konzept zusätzlich vor einer Wohneigentümergemeinschaft erläutert.