An manchen Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Smartphone verboten. Geregelt ist die Handhabung von Handys in der Schule in der jeweiligen Schulordnung bzw. manchmal sogar in einer eigenen Handyordnung. Ein Muster hierfür stellt das Bildungsministerium zur Verfügung. Hier wurde unter anderem festgehalten: „Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.“ Ausnahmen gelten nur, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt wird oder ein Schüler in der Schulzeit krank wird und seine Eltern anrufen will.
Dabei sei der beliebte Dienst „WhatsApp“ zwar für schulische Zwecke tabu, aber er werde dennoch gerne wegen seiner Einfachheit genutzt, berichtet Dieter Kugelmann, der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz. Manche Lehrer meinen, sie könnten in einer WhatsApp-Gruppe am einfachsten Hausaufgaben verteilen. Doch der Datenschutzbeauftragte sieht hierin Risiken: „WhatsApp gehört zu Facebook. Facebook hat WhatsApp nicht aus Menschenfreundlichkeit gekauft.“ Zwar hatte das Verwaltungsgericht Hamburg beschlossen, dass Facebook keine Daten deutscher Nutzer von WhatsApp weiter nutzen darf, doch der Konzern hatte bereits ankündigt, dagegen in Berufung zu gehen.
Viele besorgte Eltern rufen den Datenschutzbeauftragten an mit Fragen zum Umgang mit sozialen Netzwerken an Schulen. Sie berichteten von Anweisungen einiger Lehrer, die Schüler sollen WhatsApp herunterladen. Doch es gebe auch immer mehr Lehrer, die sensibler werden. Gemeinsam mit der Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hat der Datenschutzbeauftragte daher einen neuen Praxis-Leitfaden zum Datenschutz in Schulen herausgegeben. In dem Leitfaden geht es beispielsweise um die Frage, ob Lehrer ihre Schüler bei Facebook, Google Plus und anderswo kontaktieren dürfen. Die Antwort aus dem Leitfaden: „Soziale Netzwerke dürfen grundsätzlich nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen eingesetzt werden“. Dafür gebe es vom Land eine eigene Lernplattform zur Kommunikation.
Doch es werden auch verschlüsselte Messenger-Programme wie zum Beispiel Telegram und Threema empfohlen. Als ein Wegweiser für den Einsatz digitaler Medien soll das Handbuch „Schule. Medien. Recht“ dienen, das seit dem Jahr 2010 immer wieder aktualisiert wird. Schließlich gehören digitale Medien heute ganz selbstverständlich zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Lehrerinnen und Lehrern, erklärt die Bildungsministerin. Die Schule müsse gerade in Zeiten von Fake News und Cybermobbing einen Beitrag dafür leisten, dass die Schülerinnen und Schüler digitale Medien kompetent nutzen und Inhalte kritisch einordnen können.