In der Abgasaffäre des VW-Konzerns hatten die Amerikaner gar nicht so genau wissen wollen, wer im Einzelnen schuld an Dieselgate ist. Maßgeblich war das Cash, das dann reichlich als Strafzahlungen oder Kundenentschädigungen geflossen ist.
In Deutschland dagegen wollte man lieber alles aufarbeiten, um Schuld und Verantwortung dem zuzuweisen, der durch Tun oder Unterlassen dafür gesorgt hatte, dass Millionen von Dieselmotoren mehr giftige Stickoxide in die Luft geblasen haben als erlaubt. Geld hat in Deutschland bisher keiner erhalten und auch wer die Verantwortung für Dieselgate trägt, ist weiter unklar. Nur ein paar untergeordnete Manager wurden bisher entlassen. Die ermittelnden Staatsanwälte haben bislang auch kaum weitere Hinweise ans Licht gebracht.
Damit sich die ins Visier geratenen VW-Mitarbeiter keine Abwehrstrategie zurechtzulegen können, werden die Untersuchungen der Kanzlei Jones Day nun doch nicht veröffentlicht. Auch die Politik habe sich an keinerlei Verfehlungen schuldig gemacht, so das Fazit des Untersuchungsausschusses des Bundestags zur Abgasaffäre. Anhaltspunkte für das behauptete organisierte Staatsversagen seien nicht ersichtlich, heißt es in dem Entwurf für den Abschlussbericht für das Parlament.
Dabei mehren sich Vorwürfe der Opposition und Umweltschützer, dass den Behörden wohl bekannt war, dass in der Branche üblicherweise die Einhaltung der Grenzwerte beim Schadstoffausstoß sehr weit ausleget werden und Emissionswerte auf den Prüfständen deutlich niedriger waren als im tatsächlichen Straßenverkehr. Volkswagen ist hier nicht der einzige Automobilbauer, der sich nicht an die festgelegten Grenzwerte gehalten hat. Die Behörden hätten sich nicht darum gekümmert, ob und wie die Grenzwerte auch eingehalten werden. Daneben wurde der Untersuchungsausschuss von genau den Parteien dominiert, die die Regierung stellen. Es sei also davon auszugehen, dass Union und SPD kein großes Interesse daran, wegen Dieselgate nun die eigenen Minister, Staatssekretäre und Behördenchefs zu überprüfen.
Doch dieser Vorwurf sei nach den Untersuchungen mit einigen Zeugenbefragungen laut Untersuchungsausschuss nicht zu belegen gewesen. Im Gegenteil, im Untersuchungsausschuss sei deutlich geworden, dass mit dem Projekt der gemeinsamen Feldüberwachung ein umfassendes und ambitioniertes Prüfprogramm entwickelt worden sei, das über den gesetzlich vorgesehenen Prüfumfang hinausreichen würde. Die Beweisaufnahme habe außerdem ergeben, dass die Felduntersuchungsprojekte „stets sehr fortschrittlich waren und ihr Umfang deutlich über den bisherigen gesetzlichen Rahmen hinausging“. Auch die Zuständigkeiten der involvierten Stellen sei immer unmissverständlich geregelt gewesen. Die Einbindung von insgesamt fünf verschiedenen staatlichen Stellen (Bundesumweltministerium, Bundesverkehrsministerium, Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Straßenwesen und KBA) sei eben wegen dieses umfassenden Prüfumfangs notwendig und die Arbeitsteilung dazu stets klar gewesen.