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Schlagwort: Klausel
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1 Artikel zum Thema "Klausel" gefunden:
Bereits 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherschutzverband und einer Sparkasse entschieden, dass die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ...
27.02.2017, älterer Artikel
Bank darf pauschal keinen Erbschein verlangenBereits 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherschutzverband und einer Sparkasse entschieden, dass die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ...
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Spezial-Beamtendarlehen
Angebotsbeispiel Beamtendarlehen, Laufzeit 8 Jahre
Angebotsbeispiel Beamtendarlehen, Laufzeit 8 Jahre
- 60.000 € Nettodarlehensbetrag
- 8 Jahre Laufzeit
- 100 % Auszahlung
- 4,65% Sollzinssatz (gebunden)
- Bruttobetrag inkl. Zinsen 71.965,44 €
- 749,64 € monatliche Rate
Annahme: gute Bonität. Bspw. für Beamte, Angestellte u. Arbeiter ö.D. (Stand: 16.01.2025)
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Nettodarlehensbetrag 60.000 €, Laufzeit 96 Monate, mtl. Rate 749,64 €, rückzahlbarer Gesamtbetrag inkl. Zinsen 71.965,44 €, keine Zusatzkosten. Fester Sollzinssatz 4,65 % p.a., effektiver Jahreszins 4,75 %, Sollzinssatz fest für Gesamtlaufzeit von 8 Jahren, inkl. Sondertilgungsmöglichkeiten bis 100 %. Annahme: gute Bonität. Sicherheiten: kein Grundschuldeintrag, keine Abtretung erforderlich, nur stille Gehaltsabtretung in den AGB (wie bei großen Krediten von Banken üblich).
Nettodarlehensbetrag 60.000 €, Laufzeit 96 Monate, mtl. Rate 749,64 €, rückzahlbarer Gesamtbetrag inkl. Zinsen 71.965,44 €, keine Zusatzkosten. Fester Sollzinssatz 4,65 % p.a., effektiver Jahreszins 4,75 %, Sollzinssatz fest für Gesamtlaufzeit von 8 Jahren, inkl. Sondertilgungsmöglichkeiten bis 100 %. Annahme: gute Bonität. Sicherheiten: kein Grundschuldeintrag, keine Abtretung erforderlich, nur stille Gehaltsabtretung in den AGB (wie bei großen Krediten von Banken üblich).
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