Die Verkaufserlöse für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin werden vermutlich den staatlichen Überbrückungskredit nicht getilgt werden können. So geht man in Branchenkreisen davon aus, dass mit der Zerlegung von Air Berlin bestenfalls die Hälfte des 150-Millionen-Euro-Darlehens der staatlichen KfW-Bank wieder eingebracht wird. Bisher konnten Rückzahlungen von 61 Millionen Euro realisiert werden, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte. Doch große Beträge sind nun nicht mehr zu erwarten.
Selbst die ausstehende Verwertung der Air-Berlin-Tochtergesellschaft Niki ändert hieran nichts. Große Teile von Niki sollen an den British-Airways-Mutterkonzern IAG und dessen Billigflieger Vueling gehen. Doch unabhängig davon, wer Betriebsteile von Niki zu welchem Preis erwirbt, für die Tilgung des Darlehens wird dieses Geld aller Voraussicht nach nicht zur Verfügung stehen. Dies wurde zunächst vom Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther im „Handelsblatt“ angedeutet und schließlich durch Air-Berlin-Kreise bestätigt.
So hatte sich die Hoffnung, mit einem Niki-Verkauf die Komplettrückzahlung sicherzustellen, schon zerschlagen, als die Deutsche Lufthansa vor Weihnachten nach wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission ihr Angebot für Niki zurückzog. Die Lufthansa wollte für die Niki-Anteile rund 190 Millionen Euro zahlen, die IAG und andere Interessenten dagegen boten für einzelne Betriebsteile weniger. So bietet die IAG über die österreichische Vueling-Einheit Anisec 20 Millionen Euro als Kaufpreis. Da dieses Geld im separaten Niki-Insolvenzverfahren eingenommen werden würde, um Gläubiger der österreichischen Air-Berlin-Gesellschaft zu bedienen, erhält die staatliche KfW nichts davon, denn sie hatte das Darlehen an die deutsche Muttergesellschaft ausgegeben. So bleibt als einzige Hoffnung auf eine Komplettrückzahlung, dass die Verwalter noch Forderungen von Air Berlin durchsetzen, allerdings sind die Verfahren dafür noch nicht angestoßen.
Aktuell ist jedoch auch noch unsicher, ob die Vereinbarung, einen Großteil von Niki an Vueling zu verkaufen, Bestand hat. Das österreichische Landesgericht Korneuburg hat beschlossen, ein Hauptinsolvenzverfahren für Niki zu eröffnen. Auch am Amtsgericht Charlottenburg wird ein solches Verfahren geführt, in dem auch die Verkaufsvereinbarung Gegenstand ist. Zwar soll nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin fortan die Zuständigkeit in Österreich liegen, jedoch ist dieser Beschluss noch nicht rechtskräftig, denn Niki hat Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingelegt.
Auch für die vom österreichischen Gericht bestellte Niki-Masseverwalterin Ulla Reisch ist noch nicht klar, ob der Verkauf an Vueling von ihr übernommen wird. Es müsse rasch geprüft werden, „ob und inwieweit an einem seitens des deutschen vorläufigen Insolvenzverwalters abgeschlossenen Kaufvertrag festgehalten werden kann oder ob diesbezüglich andere Verwertungsalternativen bestehen“.