Wer seine Steuererklärung auf den letzten Drücker abgibt, erhält zusätzlich zu seiner Steuererstattung auch noch Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Von einem solch üppigen Zinsertrag können Sparer nur träumen!
Dazu müssen die Arbeitnehmer, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind, ihre Steuererklärung für 2016 erst am 31. Dezember 2020 einreichen, sagt eine Online-Steuerberatung. Da in den ersten 15 Monaten eine Steuererstattung unverzinst bleibt, kann man es ruhiger angehen lassen und von April 2018 an 0,5 Prozent pro angefangenem Monat - aufs volle Jahr gerechnet also sechs Prozent kassieren. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise 1000 Euro zu viel an den Staat gezahlt und bekommt erst im März 2021 sein Geld zurückerstattet, erzielt er so 180 Euro Zinsen.
Allerdings gelten die Zinsen vom Finanzamt als Kapitalerträge und sind damit steuerpflichtig. So entfallen knapp 30 Prozent auf Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die erhaltenen Zinsen haben die Arbeitnehmer dann in der nächsten Steuererklärung als Kapitalertrag anzugeben.
Umgekehrt hat der Steuerzahler für den Fall, dass er keine Steuererstattung erhält, sondern Steuern nachzahlen muss, an den Staat sechs Prozent Zinsen pro Jahr zu überweisen und die zur Abgabe Verpflichteten dazu noch einen Verspätungszuschlag, falls die Steuererklärung erst nach dem 31. Mai dieses Jahres abgegeben wurde.
Die einfache Idee, die hinter den üppigen Ämterzinsen steckt, die seit schon 50 Jahren gelten, ist das Vermeiden von anderweitiger gewinnbringender Geldanlage in der Zeit, in der der Steuerzahler dem Staat Geld schuldet. Derzeit ist diese Abschöpfungsfunktion jedoch hinfällig, da man für kein Sparprodukt auch nur annähernd sechs Prozent Zinsen erhält", erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Manchen Steuerzahlern schadet diese Regelung und anderen nützt sie, kritisiert der Verband aber auch. So sei es „nicht die Aufgabe des Finanzamts, mehr Zinsen zu zahlen als jede Bank". Letztlich komme die Gemeinschaft der Steuerzahler für die Erträge derjenigen auf, die freiwillig und spät ihre Steuererklärung abgegeben haben. Der Verband schlägt daher einen Zinssatz von nur noch drei Prozent vor. Doch das Bundesfinanzministerium plane keine entsprechende Reform, da sich der Zinssatz von sechs Prozent für Steuerforderungen und -erstattungen bewährt habe.