Zum Jahreswechsel haben einige Versicherungen die Preise für ihre Berufsunfähigkeitsversicherten um bis zu 40 Prozent erhöht. Bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sind solche Erhöhungen umstandslos möglich. Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zweifellos sinnvoll, aber es gibt nur rund 17 Millionen Berufsunfähigkeitsverträge bundesweit. Gerade Familien mit Kindern, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, haben nach Angaben des Versichererverbandes GDV nicht einmal zur Hälfte diesen Schutz. Doch wer seinen Beruf nicht mehr ausüben und seinen Lebensunterhalt ohne Gehalt nicht bestreiten kann, fällt wirtschaftlich sehr tief.
Trotz dieser Notwendigkeit kommen die Versicherer nicht so recht aus den negativen Schlagzeilen. So erhalten viel zu viele Kunden diesen Versicherungsschutz nicht, weil vielen Versicherern der Gesundheitszustand potenzieller Kunden zu unsicher ist. Bevor die Versicherer einen Vertrag anbieten, verlangen sie seitenlange Auskünfte zum Gesundheitszustand sowie zu Arzt- und Krankenhausbesuchen der vergangenen zehn Jahre und schon therapeutische Gespräche wegen Liebeskummer reichen aus, sinnvollen Schutz zu verhindern.
Aber auch wenn schließlich ein Versicherungsfall eintritt, versuchen die Versicherer oftmals aus ihrer Leistungspflicht zu entkommen. So erhält in jedem fünften Fall der Kunde gar kein Geld. Schließlich sieht es eine Berufsunfähigkeitsversicherung es als Großschaden, wenn sie einem 47-jährigen Kranken für die kommenden 20 Jahre 1000 oder gar 2000 Euro pro Monat zahlen muss, weil er den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Andererseits konnten die Versicherer im Jahr 2016 für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen und verwandte Produkte Neun Milliarden Euro Beitragseinnahmen einnehmen, aber mussten nur rund 3,6 Milliarden Euro an Leistungen unmittelbar auszahlen.
Weil man immer wieder von Fällen hört, in denen ein Konzern auf Zeit spielt und im Schadensfall darauf setzt, dass dem Versicherten das Geld ausgeht und er vor der Übermacht kapituliert, wird empfohlen, schon vor der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Damit kann der Versicherte im Zweifel sein Recht mit einem Anwalt durchsetzen.
Für die drastische Preiserhöhung nutzen die Versicherungen eine Vertragsklausel, die in vielen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungsverträgen enthalten ist. Der Versicherer nennt einen Bruttopreis, also den Betrag, den die Versicherung eigentlich Jahr für Jahr kosten müsste. Er verlangt jedoch nur einen Nettopreis, der deutlich niedriger ist. Da die Versicherer die ohnehin relativ hohen Beiträge der Kunden am Kapitalmarkt anlegen, werden die dort erwirtschafteten Renditen zur Beitragsminderung eingesetzt. Zudem ist die Zahl der Schäden und die jeweiligen Kosten oft niedriger, als vom Versicherer ursprünglich kalkuliert. Mit diesen niedrigen Preisen lassen sich die Produkte viel besser verkaufen und wenn das Geld letztlich nicht reicht, kann der Versicherer bis zum ursprünglich genannten Bruttopreis erhöhen, was dann oft einer Erhöhung von 50 Prozent entspricht.