Das Kabinett hat beschlossen, das Pensionsalter für Beamte in Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2016 Stufenweise auf 67 Jahre anzuheben. Polizisten, Beamte im Justizvollzugsdienst und Feuerwehrleute sollen davon ausgenommen sein.
Betroffen sind sowohl Beamte als auch Richter in Rheinland-Pfalz. Wer zwischen 1951 und 1954 geboren wurde, für den steigt das Pensionsalter um einen Monat pro Jahrgang. Für ab 1955 Geborene Beamte kommen pro Jahrgang zwei Monate bis zur Pensionierungsgrenze hinzu. Beamte, die ab 1963 geboren wurden, erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.
Nicht von der Erhöhung der Lebensarbeitszeit betroffen sind Beamte bei Feuerwehr, Polizei und im Vollzugsdienst. Bei diesen Gruppen sei die Belastung im Beruf besonders hoch. Durch Beibehaltung der alten Pensionierungsgrenze wolle man laut Innenministerium diesem Umstand Rechnung tragen. Auch Lehrer sollen lediglich ein Jahr länger bis zur Pensionierung arbeiten müssen und nach Willen des Kabinetts zum Ende desjenigen Schuljahres in Pension gehen, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) möchte allerdings eine Pensionierung bereits zum Halbjahresende erreichen.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) griff die Anhebung des Pensionierungsalters auf und forderte, dass im Zuge dessen auch die Vergünstigungen für Rentenberechtigte auf die Beamten übertragen werden sollten. Hierbei stehen konkret die Pensionierung nach 45 Dienstjahren und die Mütterrente zur Debatte.
Laut hessischem Innenministerium habe man sich bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes an den Regelungen des Bundesbeamtengesetztes und dem Dienstrecht anderer Bundesländer orientiert. Dem Gesetzentwurf muss nun noch im Landtag zugestimmt werden. Ob die Forderungen nach der Übertragung der Rentenreform hierbei noch mit einfließen werden, ist nach der negativen Haltung der meisten Bundesländer zu diesem Thema eher fraglich.