Immobilien werden meistens nach Wunsch des Eigentümers saniert, mittlerweile müssen aber Sanierungen auch dann erfolgen. Hierbei geht es oftmals darum, dass das Haus Dritten schaden könnte, z.B. durch herabfallende Dachziegel.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass dringende Sanierungen an Gebäuden auch durchgeführt werden müssen. Sollte der Eigentümer, oder bei einem Gemeinschaftseigentum der Miteigentümer nicht in der Lage sein die notwendigen Sanierungen durchzuführen, z. B. wegen Geldmangel, müsster er die Wohnung verkaufen, um den Miteigentümern den Beitrag zur Sanierung erstatten zu können. Hier wird vom Bundesgerichtshof kein Kompromiß gemacht. Der Eigentümer ist nämlich dazu verpflichtet Sanierungen durchzuführen. Hierfür gibt es auch keine „Opfergrenze“, die evtl. extrem kostspielige Sanierungen aus dieser Pflicht des Eigentümers heraus hält. Für den Bundesgerichtshof ist jede dringend notwendige Sanierung zumutbar und damit auch Pflicht. Dies bedeutet aber, dass z.B. eine Verschönerung des Hauses keine dringende notwendige Sanierung ist. Als dringend sind nur Sanierungen eingestuft, welche die Sicherheit von Personen gefährden, wenn das Haus an vielen Stellen baufällig wird.
Ist in einem Gemeinschaftshaus z.B. der Keller feucht und durch Schimmel unbewohnbar, oder die Treppen müssen erneuert werden, da diese schon beginnen zu bröckeln, muss sich jeder Eigentümer daran beteiligen. Das bedeutet, dass der Schaden nicht in der eigenen Wohnung sein muss, es reicht aus, wenn er im Haus existiert, an Orten die für jeden Eigentümer zugänglich sind. Dies bedeutet dann auch für alle Eigentümer, an den Kosten mitzuwirken und sich nicht darauf berufen können, dass der Schaden nicht in seiner Wohnung ist oder in seiner Etage vorkommt.
Vor einem Hauskauf sollte man genauestens darauf achten, genügend Kapital beiseite zu legen, um. Mängel die entstehen beseitigen zu können. Außerdem sollte man sich vor dem Kauf genauestens über evtl. schon bestehende Mängel informieren, sodass hier auch Nachlässe gefordert werden können, bzw. der jetzige Besitzer diese Mängel vorher beseitigt und dies nicht der neue Käufer tun muss. Deshalb kann der Wert einer Wohnung oder eines Hauses auch stark sinken, wenn wegen starker Mängel und zu wenig Geld verkauft werden muss. Dadurch liegen nämlich die Arbeit und die Kosten bei dem Käufer, der schon das Haus erworben hat und dann nochmals für die Schäden aufkommen muss. Außerdem ist das Haus nicht gleich bewohnbar und es besteht, solange der Schaden noch nicht repariert wurde, auch Verletzungsgefahr nicht nur für den neuen Eigentümer, sondern auch für Dritte, die den Eigentümer wiederrum für entstehende Verletzungenverklagen können. All dies wird in den Wert des Hauses einbezogen was diesen auch stark herabsenken kann, wenn es mit größeren Schäden verkauft wird.
Man sollte vorher gut planen, bevor man eine Wohnung kauft und zusätzlich Geld ansparen, um gegen plötzlich aufkommende Schäden auch vorbereitet zu sein. Außerdem sollte man sich vorher gründlich darüber informieren ob bereits bekannte Schäden vorliegen, um keine Wohnung zu kaufen, die zusätzliche Kosten verursacht und nicht sicher für Dritte ist.