Vor rund zwei Jahren hat die Bundesregierung vor allem auf Initiative der SPD das Bestellerprinzip auf dem Mietmarkt eingeführt. Wer den Makler bestellt, sollte ihn auch bezahlen. Die bis dahin übliche Praxis, im Auftrag eines Vermieters eine Wohnung oder ein Haus zu vermitteln, die Maklerprovision aber vom neuen Mieter zahlen zu lassen, konnte somit nicht weitergeführt werden. Die Mieter freuten sich, da sie unter den rasant steigenden Mieten und hohen Maklerprovisionen zu leiden hatten. Die Maklerbranche musste sich seither neu orientieren.
Drei Viertel der 214 für eine Umfrage für die WirtschaftsWoche vom Mai 2017 befragten Maklerbüros gaben an, weniger oder gar keine Vermietungsaufträge zu erhalten. Gerade in ländlichen Regionen und Kleinstädten ist das Vermietungsgeschäft bei jedem fünften Makler komplett zum Erliegen gekommen. In Mittelstädten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern bestätigten dies sogar mehr als 70 Prozent der Befragten. Zwei Drittel der Maklerbüros konnten diesen Umsatzeinbruch nicht mit anderen Geschäften kompensieren und mussten teils drastische finanzielle Einbußen hinnehmen. Nur sechs Prozent der Befragten konnte nach Einführung des Bestellerprinzips ihren Umsatz steigern. Davon besonders betroffen sind kleine Maklerbüros mit bis zu fünf Mitarbeitern. Die großen Maklergesellschaften mit mehr als 100 Mitarbeitern sind nur zu 40 Prozent davon betroffen. Inzwischen hat jedes fünfte Maklerbüro daher das Vermietungsgeschäft komplett aufgegeben. Zwei Drittel der Makler konzentrieren sich seitdem auf den Verkauf von Immobilien.
Laut dem Marktforschungsinstitut F+B sei das Bestellerprinzip ein Grund dafür, dass die Anzahl der Wohnungsinserate in Immobilienportalen deutlich abgenommen haben. Dort seien heute 42 Prozent weniger Mietangebote zu finden als noch vor zwei Jahren. Doch überraschenderweise gibt es aber auch Makler, die jetzt mehr Vermietungen bearbeiten als vorher. Das spräche dafür, dass sich gute Dienstleister auch weiterhin durchsetzen, frei werdende Nachfrage auf sich ziehen und so serviceschwache Makler aus dem Markt drängen können.
Die Branche fürchtet nun nach der Bundestagswahl könnte das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe ausgedehnt werden. SPD, Grüne und Linke würden dies anstreben, CDU und FDP lehnen dies jedoch ab. So sieht die FDP darin wenig Sinn, weil die Maklercourtage, die dann vom Immobilienverkäufer zu zahlen sei, einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden würde. Damit würde sich dazu die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer weiter erhöhen, einen der größten Posten bei den Kaufnebenkosten und ähnlich teuer wie die Maklerprovision. Außerdem entfalle damit die Beratungsleistung des Maklers für den Käufer und ohnehin würde die Maklerprovision schon heute in den meisten Bundesländern zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.