Zurück zu einer staatlichen Müllentsorgung und weg von den Dualen Systemen – das streben Deutschlands Kommunen mittlerweile wieder an. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begründet dies mit einer besseren Organisation, da bei den Kommunen die Leistung im Vordergrund stehe und nicht wirtschaftliche Gewinnmaximierung.
Schließlich falle auf, dass „überall, wo in der Abfallwirtschaft Probleme auftauchen“, Systembetreiber beteiligt seien. Damit gebe es auch keine wirksamen Anreize für ein ressourcenschonendes Verpackungsdesign und die Umwelt leide unter der aktuellen Organisationsform.
Schon seit 1991 wird in Deutschland die Müllentsorgung aufgeteilt. Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Papier und Glas werden infolge einer Intervention des Bundeskartellamts von den privatwirtschaftlich organisierten Dualen Systemen abgeholt. Dabei wird das System mit gelber Tonne und grünem Punkt über Lizenzabgaben finanziert, die Hersteller und Händler an die Systembetreiber zahlen müssen. Restmüll und Biomüll werden von den Kommunen entsorgt, die teilweise eigene Entsorgungsfirmen aufgebaut haben oder private Unternehmen damit beauftragen. Mit dem von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geplanten Verpackungsgesetz soll dieses System nun erneut gefestigt werden.
Hiergegen wehren sich aber die Kommunen, da die Verpackungsentsorgung schon seit vielen Jahren völlig ineffektiv gehandhabt werde, so der VKU. Nach einem Gutachten vom Betriebswirtschaftlichen Institut für Abfall- und Umweltstudien aus dem Jahr 2014 liege die tatsächliche Wiedereinsatzquote von aufbereiteten Kunststoffen nur bei rund 20 Prozent der Erfassungsmenge, weil es in der Sammlung, in der Sortierung und in der Verwertung massive Qualitäts- und Mengenverluste gebe. Laut Umweltministerium würden Kunststoffverpackungen dagegen zu 50 Prozent wiederverwertet. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) vermutet sogar, der VKU versuche durch Unwahrheiten neue Geschäftsfelder zu erschließen. Schließlich soll ein neues EU-Verpackungsgesetz zu noch höheren Recycling-Quoten bei Kunststoffen verpflichten.
Dass die Kommunen ihre Leistung günstiger anbieten könnten, sei aufgrund des mangelnden Wettbewerbs nicht sicher, widerspricht der BDE. Auch was den Wiederverwertungsgrad bei Kunststoffverpackungen angeht, sieht der Gesetzentwurf bis 2022 eine Steigerung von aktuell 63 statt der bislang vorgeschrieben 36 Prozent vor. Metall, Glas und Papier sollen dann sogar zu 90 Prozent recycelt werden.
Die gelbe Tonne kostet Schätzungen zufolge jeden Bürger rund elf Euro pro Jahr. Zwar ist sie an sich für den Bürger kostenlos, aber durch die Lizenzentgelte von Handel und Herstellern zahlt er sie letztlich über Aufschläge beim Produktpreis im Laden am Ende doch mit.