Gemeinsam hatten das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium am 23. Januar 2017 ihren Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) an die entsprechenden Verbände zur Kenntnis- und Stellungnahme gesendet. Schon am 15. Februar 2017 soll sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf beschäftigen, damit das neue Gesetz am 01. Januar 2018 in Kraft treten kann.
Das Gebäudeenergiegesetz soll einerseits zwei Gesetze zusammenführen: das Energieeinsparungsgesetz mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEG), andererseits will die Bundesregierung damit einen Niedrigstenergiestandard festlegen, den auch die EU-Gebäuderichtlinie fordert. Danach sollen ab 2019 neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand und ab 2021 alle Neubauten einen Niedrigstenergiestandard erfüllen. Die Bundesregierung definiert den Niedrigstenergiestandard im GEG-Entwurf mit dem KfW-Effizienzhausstandard 55.
Die Ministerien rechnen im Zuge der Standardverschärfung mit einer Erhöhung der Baukosten um durchschnittlich etwa 2,5% für öffentliche Neubauten. So warnt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) vor einer Verteuerung der Herstellungskosten, deren Wirtschaftlichkeit genau geprüft werden sollte.
Bereits am 31. Januar 2017 fand dazu eine Anhörung mit etlichen Verbänden statt, welche den Gesetzentwurf in mehreren Punkten kritisieren. So warnte der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) „ausdrücklich vor einer Überschreitung der technischen Möglichkeiten durch den KfW-55-Standard für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand“, denn die Auflage sei in der Praxis schlichtweg nicht darstellbar. Die Ministerien hätten besser die EnEV 2016 als Niedrigstenergiegebäude-Standard definiert, „um neue Verstöße gegen das Prinzip der Technologieoffenheit zu unterbinden“.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) moniert das Fehlen von Regelungen, die Fernwärme oder erneuerbare Energieträger wie Bio-Erdgas in die Quartiersversorgung integrieren. Andere Regelungen seien sogar kontraproduktiv für die künftig wichtiger werdende Sektorkopplung, da diese den Zugang von erneuerbaren Energien zum Wärmemarkt erschweren würden.
Weiterhin komme nach Ansicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) der Klimaschutzgedanke zu kurz, da in der Wärme- und Kälteversorgung erneuerbare und effiziente Lösungen gegenüber effizienten, aber fossilen Lösungen nicht bevorzugt werden würden. Auch der Bestandsschutz für ineffiziente Heizungsanlagen bleibe unnötig lange erhalten. Die Abstimmung der beiden Gesetze wäre zudem nur in Ansätzen erreicht, der GEG-Entwurf bringe damit keine deutliche Vereinfachung. Der Niedrigstenergiegebäude-Standard für privat genutzte Gebäude sollte bereits jetzt festgelegt werden und nicht erst in der nächsten Legislaturperiode, schließlich sei der KfW-Effizienzhausstandard 55 wegen der Klimaziele der Bundesregierung ohnehin bereits vorprogrammiert. Dies fordert aus Gründen der Planungssicherheit auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Mit dem GEG-Entwurf werde außerdem kein neuer Impuls für die Modernisierung des Gebäudebestands geschaffen, so die Verbraucherzentrale. Alle neuen Wärmeerzeuger sollten durch den Hersteller mit Wärmemengenzählern ausgestattet werden müssen, damit zukünftig ausschließlich bedarfsorientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden dürfen. Auch sollten Instrumente zur Qualitätssicherung bei der Planung und Ausführung eingeführt werden und die der § 109 GEG zum „Anschluss- und Benutzungszwang“ im Fernwärmesektor ersatzlos gestrichen werden.