Es ist wahrscheinlich das größte gesundheitspolitische Projekt der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode: Bundesgesundheitsminister Spahns (CDU) „Terminservice- und Versorgungsgesetz“, das nach monatelanger Diskussion am 14. März mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Opposition vom Bundestag verabschiedet worden ist – gegen den massiven Widerstand von Ärzten und Krankenkassen. Wie der Name des Gesetzes nahelegt, sollte es ursprünglich vor allem darum gehen, die teilweise sehr langen Wartezeiten von Kassenpatienten auf einen Termin beim Facharzt zu verkürzen und die Benachteiligung von Kassenpatienten gegenüber Privatpatienten zu mildern. Im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses wurden dann aber immer mehr andere gesundheitspolitische Themen auf das ursprüngliche Vorhaben aufgepfropft und durch viele Änderungsanträge zusätzlich verkompliziert, so dass das nun verabschiedete Gesamtpaket selbst für Experten reichlich intransparent ist. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese gibt es seit 2016; sie vermitteln Patienten mit Überweisung Termine beim Facharzt, so dass der Patient maximal 4 Wochen auf seinen Termin warten muss. Spätestens ab Januar 2020 sollen die Servicestellen zur zentralen Anlaufstelle für Patienten werden und 24h täglich unter der Telefonnummer 116117 oder online erreichbar sein; in Akutfällen sollen sie auch während der regulären Öffnungszeiten Termine vermitteln. Die Servicestellen sollen künftig auch Termine zu Haus- oder Kinderärzten vermitteln.
Zur Verbesserung der Patientenversorgung sollen Kassenärzte künftig 25 statt 20 Stunden in der Woche geöffnet haben; Hausbesuche sind dabei mitgerechnet. Auch Augen-, Frauen- und HNO-Ärzte, die derzeit ausschließlich mit Termin arbeiten, sollen künftig 5 Stunden in der Woche eine offene Sprechstunde anbieten; die Öffnungszeiten sind im Internet zu veröffentlichen. Für unterversorgte ländliche Regionen sollen die Vereinigungen der Kassenärzte Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung sicherzustellen, z. B., indem sie dort eigene Praxen betreiben, oder indem sie mobile Alternativen wie Arztbusse oder telemedizinische Angebote einführen. Vor allem gegen die Verpflichtung zu eigenen Praxen liefen die Kassenärzte Sturm, denn diese Regelung zwingt sie im Grunde, neue Konkurrenz zu finanzieren. – Weiterhin müssen die Krankenkassen an Versicherte, die einen Hausärztevertrag abschließen, einen Bonus ausschütten.
Die zusätzlichen Regulierungen versucht das Gesetz den Ärzten mit zusätzlichen, außerbudgetären Entgelten schmackhaft zu machen. Grundsätzlich wird dieser Ansatz, zusätzliche Leistungen zusätzlich zu honorieren und das starre Budgetmodell zu lockern, auch positiv gesehen. Ein Hausarzt, der einem Patienten einen Termin beim Facharzt besorgt, bekommt danach 10 Euro zusätzlich zum abrechenbaren Budgetbetrag. Ärzte, die Akutpatienten, die über die Servicestellen vermittelt werden, rasch behandeln, bekommen Honorarzuschläge: 50%, wenn der Patient binnen einer Woche behandelt wird, 30% in der zweiten, 20% in der dritten und vierten Woche. Auch die Aufnahme neuer Patienten, die Leistungen der offenen Sprechstunden und nach Vermittlung an einen Hausarzt werden zusätzlich zum Budgetbetrag honoriert. Landärzte bekommen grundsätzlich mehr Geld.
Zu diesen Regelungen kommen eine Reihe von Neuregelungen, die mit der Terminvergabe nichts zu tun haben. Dazu gehört, dass die Krankenkassen den Bezug von medizinischen Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollatoren nicht mehr ausschreiben dürfen, um den Preiswettbewerb der Anbieter zu eliminieren und die Qualität zu verbessern. Das Honorar von Logopäden und Physiotherapeuten wird vereinheitlicht und erhöht auf den höchsten regionalen Satz. Ab Oktober 2020 wird die Zuzahlung zum Zahnersatz von 50% auf 60% erhöht. Die Krankenkassen sind nun auch verpflichtet, die Kosten für die Prävention von HIV-Infektionen zu übernehmen. Auch die Regelungen zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung werden erweitert: die Krankenkassen müssen künftig auch die Kosten für das Einfrieren von Samen und Eizellen für spätere künstliche Befruchtung in Fällen übernehmen, in denen junge Menschen an Krebs erkranken und durch die Krankheit oder ihre Behandlung Unfruchtbarkeit hervorgerufen werden kann. Schließlich müssen die Pflegekassen nun auch die Kosten reiner Betreuungsdienste übernehmen, die z.B. für alte Menschen einkaufen oder im Haushalt helfen – bisher wurden nur Leistungen von Pflegediensten von den Kassen erstattet. Weiterhin sollen die Kassen ein digitales Suchverzeichnis von Hebammen und deren Leistungen aufbauen.
Auch die elektronische Patientenakte ist Teil des Gesundheitsgesetzes: Spätestens ab 2021 müssen die Kassen den Versicherten eine elektronische Patientenakte mit Zugriff auch vom Smartphone oder Tablet aus anbieten; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden dann nur noch digital vom Arzt an die Kasse versandt. Das Gesundheitsministerium hat den Aufbau der Telematik für die Digitalisierung weitgehend an sich gezogen, um die Umsetzung zu beschleunigen – gegen den Protest der Kassen, die weiterhin für die Kosten aufzukommen haben.
Schließlich beinhaltet das Gesetz auch eine Deckelung der Gehälter für das Spitzenpersonal bei den Kassen und Ärzten, und die Regelung, dass Patienten künftig Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen – bestimmte Lieferanten dürfen nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden. Und das Gesetz enthält eine Regelung, die möglicherweise noch für Zündstoff sorgt: die Lobby der freien Zahnärzte hat durchgesetzt, dass die Ausbreitung von durch „reine“ Kapitalinvestoren betriebenen medizinischen Versorgungszentren begrenzt wird. Gerade in lukrativen Gegenden machen solche Zentren den niedergelassenen Ärzten seit einigen Jahren Konkurrenz.
Die Kritik der Ärzte und Kassen entzündete sich zum Einen daran, dass die Entbudgetierung des Systems zu wenig vorankommt, und dass dafür eine Menge zusätzliche Bürokratie geschaffen werde. Gerade bei psychiatrischen Patienten würden Zusatzstrukturen geschaffen, die für einen Teil der Patienten neue Hürden für eine Behandlung schüfen und diese dadurch massiv diskriminierten.
Die Kosten für das Gesamtpaket der Änderungen schätzt Bundesgesundheitsminister Spahn auf etwa 2 Milliarden Euro im Jahr – zu Lasten der Krankenkassen. Zusammen mit den Zusatzkosten für Pflegepersonal, die die Große Koalition kürzlich beschlossen hat, steigen die Mehrausgaben der Kassen damit 2019 voraussichtlich um 3,5 Milliarden Euro, 2020 um 4,4 Milliarden und 2021 um 5,1 Milliarden Euro. Da die Finanzlage der Kassen derzeit sehr gut ist, sieht Spahn das nicht als problematisch an. Die Fraktion der Grünen hat jedoch vor einigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt mit dem Ziel, die Regierung möge genau beziffern, zu welchen Mehrbelastungen und Mindereinnahmen bei den gesetzliche Krankenkassen die diversen Gesetze, die die Große Koalition in dieser Legislaturperiode verabschiedet hat, in den kommenden Jahren führen werden. Auch vor dem Hintergrund sich möglicherweise eintrübender Konjunkturaussichten soll geklärt werden, ob nicht am Ende die Beitragszahler für die Projekte der Bundesregierung aufzukommen haben werden.