Seit 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat, den 51 Millionen Bürger besitzen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID), der Onlinefunktion des Personalausweises, können die Bürger online einkaufen, elektronisch unterschreiben oder ihre Identität gegenüber Behörden im Netz bestätigen. Doch nur ein Drittel davon haben diese Onlinefunktion überhaupt freigeschaltet. Davon haben wiederum nur 15 Prozent, also etwa 2,5 Millionen Bürger, die Funktion überhaupt schon einmal genutzt.
Künftig soll nach Willen der Bundesregierung die eID-Funktion auf Personalausweisen standardmäßig aktiviert sein und damit für mehr Menschen attraktiver werden. Im Bundestag wurde bereits über eine Gesetzesreform debattiert, doch Datenschützer kritisieren das Vorhaben. Die Änderung greife in die Selbstbestimmung der Bürger ein und die Geheimdienste könnten mehr Befugnisse erhalten. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sollen sich die Bürger sowohl gegenüber Behörden und Dienstleistern im Netz ausweisen können. Mit der Freischaltung der eID-Funktion und einem entsprechenden Lesegerät (zwischen 20 und 90 Euro) kann die Identität mit dem Ausweis und einem Passwort online bestätigt werden. Dieses Vorgehen soll Onlinegeschäfte und Behördengänge sicherer machen, da es Identitätsdiebstahl vorbeugt.
Dass die Funktion von den deutschen Bürgern in der Realität kaum genutzt werde, liege nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverwaltungsamts, Christoph Verenkotte, daran, dass die Bürger einfach nicht genug darüber wüssten. Doch selbst wenn man über eID Bescheid weiß, gibt es kaum Gründe, dies zu nutzen, da nur wenige Unternehmen das aufwändige Antragsverfahren nutzen. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung das Antragsverfahren erleichtern und die Voraussetzungen abmildern, etwa indem die Antragsteller weniger Vorab-Prüfungen unterliegen.
Problematisch ist jedoch, dass schon 2010 der Chaos Computer Club (CCC) demonstriert hatte, dass durch unsichere Lesegeräte die Kontaktdaten der Nutzer ausgespäht werden können. So können die Nutzerdaten über ein unsicheres Lesegerät oder eine ungeschützte Verbindung abgezapft werden, obwohl die Informationen auf dem eID-Chip selbst prinzipiell sicher gespeichert sind. Dennoch soll der elektronische Identitätsnachweis künftig verpflichtend eingeführt werden. Datenschützer bemängeln, dies beeinträchtige das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so Jürgen Müller, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Schließlich enthält das geplante Gesetz noch einen zweiten Kritikpunkt. Ab 2021 sollen alle Geheimdienste auf die Personalausweisdaten in den Meldeämtern zugreifen können. Bisher ging dies nur per Anfrage oder in Ausnahmesituationen, etwa wenn die Ausweisbehörde nicht erreichbar war. Dabei wird jede Anfrage durch die Meldeämter protokolliert. Die Geheimdienste werden so von Dritten kontrolliert. Dabei geben Datenschützer auch zu bedenken, dass die gespeicherten Daten auch biometrische Informationen wie Fingerabdrücke enthalten. Laut Gesetz darf keine "bundesweite Datenbank für biometrischen Merkmale" errichtet werden, aber wenn Geheimdienste uneingeschränkten, automatisierten und nicht protokollierten Zugriff auf die Daten erhalten, entstünde damit eine Art Schattendatenbank.