Gerade Anfang April 2017 ist nach langen Diskussionen in der Koalition das neue Gesetz zur Zeitarbeit in Kraft getreten. Die Branche selbst rechnet mehrheitlich nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PWC in den kommenden zwei Jahren mit einem moderaten Wachstum. Die Gründe für den Optimismus seien die gute Konjunktur, das Interesse der Unternehmen, ihre Personalkosten weiter zu flexibilisieren und die höhere Akzeptanz von Zeitarbeit in der Gesellschaft. Jedoch gehen die Befragten von einem deutlich schwächeren Wachstum aus als im Vorjahr, was der verschärften Regulierung zugeschrieben wird.
Das neue Gesetz soll den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen. So sollen Leih- oder Zeitarbeiter nun schon nach neun Monaten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen. Dabei kann bei Branchenzuschlagstarifen in der Zeitarbeitsbranche davon abgewichen werden. Leiharbeitnehmer dürfen maximal 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden. Im Anschluss daran müssen sie übernommen oder aber abgezogen werden. In Tarifverträgen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch darüber hinausgehen. Verboten ist nun auch der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher.
Das alles geht der Gewerkschaft Verdi hingegen noch immer nicht weit genug. Sie fordert den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf, so Verdi-Chef Frank Bsirske. Eine gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft nach neun Monaten mit der Möglichkeit, den Zeitraum zu verlängern, reiche nicht aus, denn rund 50 Prozent der Leiharbeitskräfte seien keine drei Monate beschäftigt: „Für das Gros der Leiharbeitskräfte sind die im Gesetz festgelegten Fristen viel zu lang.“ Daher müsse die gleiche Bezahlung vom ersten Tag an gelten. In Österreich funktioniere die Equal Pay - Regelung vom ersten Tag an sehr gut.
Die Gewerkschaft lobt jedoch, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher nun gesetzlich untersagt wird. Leider sei aber die Höchstüberlassungsdauer auf den einzelnen Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz bezogen, was es den Unternehmen ermögliche, denselben Arbeitsplatz anschließend mit anderen Leiharbeitnehmern zu besetzen. Hierauf erwiderte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter, dass der Arbeitnehmer der richtige Bezugspunkt für die Überlassungsdauer sei und nicht der Arbeitsplatz. Letztlich sei die Zeitarbeit ein Beschäftigungsmotor für den Arbeitsmarkt. „Sie gibt gerade Menschen, die noch nie gearbeitet haben und Langzeitarbeitslosen eine Chance auf Wiedereinstieg in Arbeit.“