Nach deutschem Arbeitsrecht gilt derzeit: Arbeitnehmer können weder verlangen, von zu Hause aus arbeiten zu dürfen, noch einseitig von ihrem Arbeitgeber dazu verpflichtet werden. Bundesarbeitsminister Heil arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz gewähren soll. Damit will er, der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag folgend, mehr Freiraum für Familienzeit schaffen. Es gebe in Deutschland Millionen von Arbeitsplätzen, bei denen die klassische Präsenzarbeit durch die Digitalisierung nicht mehr nötig sei. Hier solle die Flexibilisierung der Arbeitswelt gefördert werden.
Das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs aus ist mittlerweile weit verbreitet. Von Unternehmen wird das Angebot, Arbeit und Familie besser zu vereinbaren, eingesetzt, um Mitarbeiter zu binden. Auch kann ein Unternehmen damit unter Umständen Kosten sparen. Allerdings ist diese Art der Arbeitsorganisation kein rechtsfreier Raum – es gelten die gleichen Regeln beispielsweise zur Arbeitszeit oder zum Daten- und Gesundheitsschutz wie bei der Präsenzarbeit.
Der Arbeitgeber muss z.B. sicherstellen, dass der Arbeitnehmer zu Hause eine zum betrieblichen Arbeitsplatz adäquate Arbeitsumgebung hat. Braucht der Mitarbeiter für seine Arbeit keine besondere Ausstattung, also z.B. nur Telefon und Laptop, muss der Arbeitgeber die Technik stellen, aber nicht mehr. Braucht der Mitarbeiter dagegen spezielle Ausstattung seines Arbeitsplatzes, muss der Arbeitgeber diese ins Haus bringen. Sofern der Mitarbeiter einen Raum vollständig als Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, muss der Arbeitgeber diesen anmieten und sich anteilig an den Nebenkosten der Wohnung beteiligen. Der Arbeitgeber muss auch sicherstellen, dass der Mitarbeiter zu Hause einen ergonomischen Arbeitsplatz hat und auch sonstige Anforderungen an den Gesundheitsschutz erfüllt sind. In Bezug auf die Arbeitszeiten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regeln zu Pausen, Ruhezeiten und Überstunden. Der Arbeitnehmer hat also keinesfalls die Pflicht, ständig erreichbar zu sein; in der vereinbarten Kernarbeitszeit kann der Arbeitgeber dies allerdings durchaus verlangen.
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer auch bei der Arbeit zu Hause unfallversichert – während der Arbeit. Anders als im Büro ist er jedoch nicht versichert, wenn er sich zu Hause beim Kaffee-Holen in der Küche verletzt – das gilt im häuslichen Bereich als private Tätigkeit. Erhöhte Anforderungen gelten beim Homeoffice nicht zuletzt beim Datenschutz, nicht nur in Bezug auf die Arbeit am Rechner sondern auch in Bezug auf Akten und sonstige Unterlagen, die der Arbeitnehmer zu Hause nicht offen herumliegen lassen darf.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dann, wenn regelmäßig ganz oder teilweise von zu Hause aus gearbeitet wird, die Modalitäten schriftlich vertraglich festzuhalten. Dazu gehören Regelungen zur Erreichbarkeit, Kernarbeitszeiten, Dokumentations- und Datenschutzpflichten etc.
Der Vorstoß des Bundesarbeitsministeriums ist derzeit noch völlig unkonkret. Aus der Wirtschaft wurde aber umgehend Skepsis angemeldet. Dabei geht es nicht darum, Homeoffice-Arbeit nicht zu fördern – die meisten größeren Betriebe bieten ihren Arbeitnehmern in der einen oder anderen Form die Möglichkeit, ganz oder teilweise von zu Hause aus zu arbeiten, sofern das mit der Arbeit vereinbar ist. Die Kritik entzündet sich eher daran, dass die Unternehmen nicht gezwungen sein wollen – dass Bundesarbeitsministerium könne nicht Flexibilität mit neuen Reglementierungen und weiterem bürokratischem Aufwand schaffen. Uneinigkeit gibt es auch bei der Frage, ob das Gesetz tatsächlich zu einer Förderung der Heimarbeit führen würde. In vielen Firmen hat man mittlerweile erkannt, dass es eher kontraproduktiv ist, wenn die Mitarbeiter nie oder selten im Büro sind – es leide das Teamgefühl und ohne konkrete, physische Zusammenarbeit sei das Entwickeln innovativer Ideen viel schwerer. Die Gewerkschaften fürchten zudem, dass eine Ausweitung der Heimarbeit zu weiterem Vermischen von privater und beruflicher Sphäre und letztlich zur Selbstausbeutung der Arbeitnehmer führt.