Um ein Missverständnis gleich vorweg auszuräumen: Mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen, das nicht nur in Deutschland immer wieder in gesellschaftspolitischen Debatten kursiert, hat das Berliner SGE nur den Namen gemein. Während das Bedingungslose Grundeinkommen Menschen einen finanziellen Grundstock unabhängig von einer Gegenleistung geben will, bekommt Solidarisches Grundeinkommen nur, wer dafür einen Vollzeit-Job annimmt. Den Namen kann man also getrost als Etikettentausch bezeichnen.
Worum geht es beim SGE? Berlins Regierender Bürgermeister Müller versucht, für das aus seiner Sicht gescheiterte Hartz IV-System eine Alternative zu finden. Für Arbeitslose, die aus ALG I in ALG II fallen würden, also aus dem Arbeitslosengeld in Hartz IV, soll ein neues Angebot geschaffen werden: Sie können freiwillig einen von der öffentlichen Hand angebotenen und bezahlten Vollzeitjob annehmen. Dieser wäre sozialversicherungspflichtig, nicht befristet und entweder mit Mindestlohn bezahlt oder, wo es Tarifverträge gibt, nach Tarif. Da Müller keine regulären Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängen will, sollen die Tätigkeiten „Zusätzliche“ sein, vor allem im Bereich der erweiterten Daseinsvorsorge. Zu den angepeilten Betätigungsfeldern gehören z.B. Begleitservice in U- oder S-Bahnen, Integrationslotsen, Unterstützung von Älteren im Haushalt, Assistenztätigkeiten in Kitas oder Schulhorten, Übungsleiter in Vereinen, Tätigkeiten in kommunalen Kulturangeboten, oder „Kiez-Guides“, also Ansprechpartner für Touristen. Begründet wird der Vorstoß vor allem damit, dass man Arbeitslosen eine Möglichkeit geben will, nicht in Hartz IV abzugleiten, sondern einer Beschäftigung nachzugehen, um dadurch Würde und Respekt zu wahren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Außerdem könnten die Jobs in Bereichen Gegengewichte schaffen, in denen die Kommunen in den letzten Jahren immer mehr Leistungen abgebaut haben. Flankiert werden soll die Arbeit durch Maßnahmen der Um- und Weiterbildung; Ziel ist es, Arbeitslose wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen. In der Testphase sollen ca. 1.000 Stellen geschaffen werden, Kosten: etwa 500 Millionen Euro.
Am Konzept des Berliner Bürgermeisters hagelte es von Anfang an Kritik – von allen Seiten. Diese beginnt damit, dass die Finanzierung des Programms alles andere als gesichert ist. Berlin möchte den Großteil der Kosten auf den Bund abwälzen und versucht dazu, sich an das geplante Konzept der Bundesregierung gegen Langzeitarbeitslosigkeit, das Teilhabechancengesetz, anzuhängen. Dieses fokussiert allerdings auf echte Langzeitarbeitslose, die seit mindestens sechs Jahren von Hartz IV leben, nicht auf Kurzzeitarbeitslose, die Müller im Visier hat. Daran entzündet sich ein weiterer Kritikpunkt am Konzept: Solche Menschen, die in der Regel arbeiten wollen und können, sollten eben nicht in staatlich subventionierten Jobs „geparkt“ werden, sondern durch intensive Weiterbildung dem Fachkräftemangel begegnen helfen. Die Kritiker argumentieren, beim SGE handele es sich mehr oder weniger um eine Neuauflage der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) der 1990iger Jahre, die im Endeffekt sogar einen negativen Effekt hatten, weil sie Menschen zwar beschäftigten, letztlich aber davon abhielten, sich stattdessen einen richtigen Job zu suchen. Argumentiert wird zudem, dass die Jobs, die nach dem Willen des Berliner Bürgermeisters entstehen sollen, wirtschaftlich wenig sinnvoll sind – sonst gäbe es sie auf dem ersten Arbeitsmarkt. Solche Jobs könnten daher auch keine Brücken in den ersten Arbeitsmarkt sein. Und wo die Jobs gesellschaftlich relevant sind, z.B. in der Pflege oder in Kitas, also in Branchen, die sowieso mit einem niedrigen Lohnniveau kämpfen, seien sie gerade das falsche Signal, indem sie Arbeitgebern Anreize gäben, die Arbeit lieber von den staatlich finanzierten Mindestlöhnern machen zu lassen, statt reguläre Arbeitskräfte zu bezahlen. Damit werde gerade in diesen Branchen der Druck auf das Lohnniveau noch höher; das SGE leiste hier geradezu Lohndumping Vorschub. Zudem ist die Prämisse, das Hartz IV-System sei gescheitert, nicht richtig. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist mit knapp 850.000 zwar noch immer hoch – sie lag aber vor 10 Jahren bei 1,3 Millionen. Auch die Gesamtzahl der deutschen Hilfeempfänger, also einschließlich der mit den Hartz IV-Beziehern verbundenen Kinder und Partner, sank von 2006 bis 2018 um ein Drittel. Das die Zahlen insgesamt konstant bleiben, hat vor allem damit zu tun, dass seit 2015 viele Flüchtlinge hinzugekommen sind, jedoch: auch die Zahl der Hilfeempfänger mit ausländischen Wurzeln sank stets kontinuierlich. Im Prinzip funktioniert das System also.
In der zweiten Jahreshälfte 2019 will Berlin sein Modell testweise einführen. Bis dahin sollte zumindest die Finanzierung gesichert sein. An den grundsätzlichen Kritikpunkten wird sich nach derzeitigem Stand eher nichts ändern.