In deutschen Ballungszentren und Groß- und Studentenstädten ist die Wohnungssuche eine Herausforderung – und die Verzweiflung und oft auch die Unerfahrenheit der Wohnungssuchenden für Betrüger ein Geschäftsmodell. Betrug an Wohnungsinteressenten findet dabei auf zwei Ebenen statt: Zum Einen versuchen Kriminelle, direkt an das Geld der Wohnungssuchenden zu kommen, z.B. mittels Kautionsbetrug; zum Anderen indirekt über die Daten, die die bei der Wohnungssuche preisgegeben werden sollen. Worauf man als Mietinteressent achten sollte.
Im ersten Fall bieten Betrüger eine Wohnung zur Vermietung an, die entweder gar nicht existiert, oder die ihnen nicht gehört, weil sie sie selbst nur gemietet haben, z.B. über AirBnB. In einem Fall behauptete der Mann, der die Wohnungsbesichtigung durchführte, beispielsweise, er vermiete die Wohnung im Auftrag seiner Eltern – tatsächlich war er selbst nur Mieter. In anderen Fällen treten sogar falsche Makler auf, die das Bild einer seriösen Vermietung vervollständigen. Vor Abschluss des Mietvertrages wird dann die Zahlung mehrerer Monatsmieten als Kaution verlangt. Die Schlüsselübergabe findet jedoch nie statt, stattdessen tauchen die angeblichen Vermieter unter. Auf diese Weise zocken professionelle Betrüger meist mehrere Mietinteressenten ab, bevor sie abtauchen.
Gemietete oder nicht existierende Wohnungen werden auf Immobilienportalen zur Vermietung angeboten. Auf diesen Plattformen arbeiten Betrüger so, dass sie real existierende Angebote kopieren, die Kontaktdaten austauschen und den Preis etwas nach unten setzen, um das Angebot glaubwürdig zu halten. Teils werden Fotos und Adressen zu gänzlich erfundenen Anzeigen zusammengestellt. Oft sind solche Anzeigen professionell gemacht, manchmal sind neben Fotos auch Lagepläne o.Ä. verfügbar. Melden sich Interessenten, läuft die Kommunikation typischerweise per E-Mail; Telefonkontakte sind seltener. In den E-Mails behaupten die angeblichen Vermieter oft, sie seien im Ausland und könnten nicht ohne Weiteres eine Wohnungsbesichtigung durchführen, deswegen würden sie entweder die Schlüssel schicken – gegen Vorabzahlung der Kaution – oder sie könnten eine Besichtigung nur arrangieren, wenn die Mietinteressenten ihnen zuvor eine Sicherheitsleistung überweisen, weil sie schlechte Erfahrungen mit Mietinteressenten gemacht hätten, oder sie bieten an, die Schlüssel an einen Makler zu schicken, an den vorab überwiesen werden soll, oder das Geld soll an Übernachtungsportale gezahlt werden, oder der Interessent wird benachrichtigt, dass er zwar die Wohnung nicht bekomme, man ihm aber eine Liste mit für ihn interessanten Objekten gegen Vorabzahlung schicken könne – auf jeden Fall soll der Mietinteressent finanziell in Vorlage treten. Das ist an sich schon verdächtig. Noch mehr sollten Mietinteressenten aber hellhörig werden, wenn Vermieter und Zahlungsempfänger nicht übereinstimmen oder das Geld ins Ausland transferiert oder mit Western Union überwiesen werden soll, wenn also kaum eine Möglichkeit besteht, das Geld zurückzuholen. Geht das Geld z.B. nach Großbritannien, hilft auch eine Anzeige bei der Polizei oft nicht, weil die englischen Behörden erst ab einem Betrugsbetrag von 5.000 Euro Amtshilfe leisten.
Indirekter Betrug wird dadurch ermöglicht, dass viele Mietinteressenten bereits vorab eine Menge persönliche Daten an den vermeintlichen Vermieter übermitteln – teils, weil sie dazu aufgefordert werden, teils, weil sie so hoffen, dadurch im Pool der Bewerber bessere Chancen zu haben. Dazu gehören Kopien der Personalausweise, Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge, Schufa-Auskünfte. Aus solchen Daten konstruieren Betrüger falsche Identitäten, die sie zu weiterem Betrug einsetzen – z.B., indem sie unter dem Namen des Betrogenen weitere Anzeigen schalten und die Ausweis-Kopien zur Legitimierung verwenden, oder indem im Internet Konten eröffnet, Kreditkarten bezogen, oder eingekauft wird. Außerdem werden E-Mails angeblicher Vermieter genutzt, um Phishing-Mails glaubwürdig genug zu machen, damit der Mietinteressent mitgeschickte Links öffnet und Daten preisgibt oder sich einen Trojaner auf den Rechner holt.
Was Mietinteressenten tun können: Vor allem: Niemals Geld vorab überweisen. Verlangen Wohnungsanbieter dies, sollte man die Seriosität prinzipiell hinterfragen. – Gerade sehr günstige Angebote sollte man googeln. Findet man die Anzeige mit unterschiedlichen Adressen oder die Fotos in anderen Zusammenhängen, hat man es ziemlich sicher mit Betrügern zu tun. Man sollte sich nicht von niedrigen Preisen blenden lassen und prüfen, ob das Preis-Leistungsverhältnis der Immobilie plausibel ist. Kautionen sollten grundsätzlich erst bei der Schlüsselübergabe gezahlt werden. Sie können auch in Raten gezahlt werden. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Es gibt außerdem die Möglichkeit, eine Bankbürgschaft einzuholen oder ein Depot oder Sparbuch zu Gunsten des Vermieters zu pfänden. Der Mieter gibt damit kein Bargeld aus der Hand. – Mit einer Grundbuchanfrage können Mietinteressenten klären, wer Eigentümer einer Immobilie ist; wer von Hausverwaltungen mietet, kann sich die Verwaltervollmacht vorlegen lassen. – Auf Immobilienportalen werden verdächtige Anzeigen nachts und am Wochenende vom Betreiber nicht aussortiert. Interessenten sollten deshalb nicht zu diesen Zeiten nach Wohnungen suchen, sondern unter der Woche. Persönliche Daten sollten nie vorab online übermittelt werden sondern frühestens bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden. Wenn man Daten online übermittelt, sollten sie zumindest passwortgeschützt sein.