Die Unionsfraktion plant aufgrund der „sich ändernden sicherheitspolitischen Realität“ die Einführung eines Auslandsverwendungszuschlages (AVZ) für alle Bundeswehrsoldaten & Berufssoldaten, die sich im Ausland in „einsatzgleichen Verpflichtungen“ befinden. Damit sollen künftig auch die deutschen Bundeswehrsoldaten & Berufssoldaten profitieren, die im Rahmen des NATO-Verbandes im Ägäischen Meer oder beim Air Policing im Baltikum und als Teil der EFP Battlegroup (EFP = Enhanced Forward Presence) der NATO in Litauen eingesetzt sind.
Die Höhe des steuerfreien AVZ wird in sechs Stufen aufgeteilt und reicht von 30 bis maximal 110 Euro pro Tag. Bisher erhielten nur die Bundeswehrsoldaten & Berufssoldaten in mandatierten Einsätzen den AVZ und nicht solche in „einsatzgleichen Verpflichtungen“. Schon im Dezember 2015 hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages das Verteidigungsministerium gebeten, sich mit dem Thema einer „wettbewerbsfähigen Gehaltsstruktur“ unter Betrachtung der Besonderheiten des Dienstes in der Bundeswehr zu befassen. Anfang des Jahres hatte auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zum „Jahresbericht 2015“ des Wehrbeauftragten noch einmal für diesen offensichtlich benachteiligten Personenkreis eine gerechte Bezahlung gefordert: „Auch diese Bundeswehrangehörigen sind Wochen und Monate von zu Hause weg. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass alle Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und Berufssoldaten in einsatzgleichen Verpflichtungen den AVZ schnellstmöglich bekommen sollten. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“ Bis Mitte dieses Jahres soll nun ein Gremium einen entsprechenden Bericht erarbeiten.
So erklärte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte, im Februar, dass künftig alle Soldaten & Berufssoldaten der Bundeswehr, die sich im Ausland in Verwendungen befänden, die einem Einsatz vergleichbar sind, einen Auslandsverwendungszuschlag erhalten werden. Der Zuschlag werde zur Abgeltung der damit verbundenen materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen steuerfrei gewährt und einheitlich, also unabhängig von Funktion oder Dienstgrad, gezahlt. Da die Bundeswehr zunehmend in Verpflichtungen im Ausland aktiv sei, die jedoch keine vom Parlament mandatierten Auslandseinsätze darstellen, weil dies Missionen seien, die sich unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Einsatzes befänden und deswegen kein parlamentarisches Mandat benötigten, würden den Bundeswehrsoldaten & Berufssoldaten dennoch bei diesen Verwendungen oft einsatzähnliche Belastungen zugemutet. Als Beispiel nannte er die verstärkte Präsenz der Bundeswehr in Litauen zur Absicherung der NATO-Ostgrenze, die Teilnahme an der Luftraumüberwachung des Bündnisses in Estland, aber auch die Beteiligung der deutschen Marine beim NATO-Einsatz in der Ägäis zur Bekämpfung des Schlepperwesens. Aufgrund der geänderten Sicherheitslage sei davon auszugehen, dass die einsatzgleichen Auslandsverpflichtungen zunehmen werden.