Barbara Hendricks, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, freut sich über die „historische Entscheidung“ für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Standortauswahl für ein Atomendlager. „Das vielleicht wichtigste umweltpolitische Gesetz noch in dieser Legislaturperiode“, so Hendricks, wurde vom Bundestag und Bundesrat abschließend beraten. Am Donnerstag, 23. März 2017, beschloss der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Empfehlung des Umweltausschusses. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die einbringenden Fraktionen zu, nur die Fraktion Die Linke stimmte dagegen. Jetzt kann die konkrete Suche nach einem geeigneten Endlager für den Atommüll beginnen. Dabei folgte der gemeinsame Gesetzentwurf den Empfehlungen der vom Bundestag eingesetzten Kommission unter Leitung der beiden ehemaligen Abgeordneten Ulla Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD).
Rund 30.000 Kubikmeter hoch radioaktiver Abfall soll mindestens 500 Jahre rückholbar gelagert werden, um den Atommüll notfalls auch wieder bergen zu können. Im ehemaligen Salzbergwerk Asse, in dem derzeit schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden, müssen rund 125.000 Fässer geborgen werden, da Grundwasser in das Zwischenlager eingedrungen ist.
Deutschland solle bei der Suche als „weiße Landkarte“ betrachtet werden, was bedeutet, dass keine Region von der Suche ausgeschlossen wird. Rein wissenschaftliche Auswahlkriterien sollen gelten. Damit bleibt das 1977 vom damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU) als Endlager favorisierte Gorleben entgegen den Forderungen von Umweltverbänden und auch der Linksfraktion im Suchverfahren.
Die Endlager-Kommission empfiehlt eine Lagerung des Atommülls in einer Tiefe von mindestens 300 Meter unter der Geländeoberfläche. Dabei kommen drei verschiedene Wirtsgesteine in Frage: Salz, Ton und kristallines Gestein wie Granit. Bis zum Jahr 2031 soll der Ort für das neue Endlager für hoch radioaktiven Atommüll gefunden worden sein. Betroffene und Bürger sollen von Beginn an in festgelegten Beteiligungsverfahren eingebunden werden. Dabei müssen sich die Politik und die Bürger in einer „Jahrtausendfrage“ in die Pflicht und in die Verantwortung für nachwachsende Generationen nehmen lassen, so Hendricks. Da sich in der Vergangenheit schon bestimmte Bundesländer bereits weigerten auch nur über mögliche Endlagerstandorte in ihren Regionen zu diskutieren, soll das Gesetz nun verhindern, dass Betroffene sich gegen ein nahes Endlager verschließen. Die Umweltministerin hofft, dass auch das Suchverfahren „transparent und fair“ ablaufen wird. Auch der Präsident des mitbeteiligten Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, stimmt ein: „Die sichere Endlagerung von höchstgefährlichen Stoffen für einen unvorstellbar langen Zeitraum ist nicht nur eine große wissenschaftlich-technische Herausforderung, sondern auch eine gesellschaftspolitische.“
2050 soll dann nach den Plänen von Hendricks das Endlager für den deutschen Atommüll fertig sein und die ersten Behälter mit dem hoch radioaktiven Abfall eingelagert werden können.