Innenminister Thomas de Maizère (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen gemeinsam einen neuen Vorschlag für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erarbeiten. Nachdem von Seiten der EU-Kommission keine neue Regelung zu erwarten ist, hat sich nun auch SPD-Chef Sigmar Gabriel für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Doch verschiedenen Seiten hagelt es weiterhin Kritik.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung will einfach nicht aus den Medien und der Politik verschwinden. Es bezeichnet das Speichern von Daten, ohne dass diese tatsächlich benötigt werden einzig und allein zu dem Zweck, dass sie vielleicht in Zukunft benötigt werden könnten. Insbesondere geht es in der aktuellen Diskussion um die Speicherung von Verbindungsdaten aus dem Bereich Telekommunikation. 2014 hob der Europäische Gerichtshof die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Begründung auf, sie verstoße gegen das EU-Grundrecht. Nationale Umsetzungen waren von diesem Urteil jedoch unberührt. Bereits 2010 hatte jedoch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die Politik hatte sich seitdem nicht mehr mit der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt, da man eine Neuregelung durch die EU-Kommission abwarten wollte.
Nun hat die EU-Kommission jedoch bekannt gegeben, dass man in absehbarer Zeit keine entsprechende Neuregelung plane. Die einzelnen Mitgliedsstaaten könnten jedoch eigene Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung finden. Aus diesem Grund sollen nun Innenminister Thomas de Maizìere und Justizminister Heiko Maas über eine Kompromisslösung beraten. Dabei sollen vor allem die Kritikpunkte der Verbraucherschützer ausgegriffen werden und eine verfassungskonforme Lösung gefunden werden. Die Vorratsdatenspeicherung soll vor allem bei der Aufklärung von Straftaten und bei der Terrorbekämpfung behilflich sein. Insbesondere Justizminister Maas hatte sich bisher stets kritisch bezüglich der Vorratsdatenspeicherung gezeigt und auch die SPD als Partei hatte noch 2010 maßgeblich zum Kippen des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht beigetragen.
Die damals aufgestellten Kritikpunkte würde auch heute noch gelten, so die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi gegenüber dem Deutschlandfunk. Insbesondere sollten kürzere Speicherfristen, ein besserer Datenschutz, Richtervorbehalte und noch einige weitere Regelungen bei einem neu verfassten Vorschlag berücksichtigt werden. Gerade kürzlich hatten auch Richter in Bulgarien und den Niederlanden ihre jeweiligen landeseigenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.