Wegen Lieferschwierigkeiten der Industrie wird der ohnehin schleppende Aufbau der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen noch länger dauern und teurer werden als bisher bekannt. Die Frist zur Ausstattung der Praxen mit der Telematikinfrastruktur müsse daher verlängert werden, verlangte ein Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Auch hinsichtlich der Kostenerstattung müsse noch einmal verhandelt werden, schließlich dürften die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nicht die Probleme ausbaden müssen, die der Markt verursacht habe.
Obwohl für das Frühjahr weitere Hersteller Angebote für die „Konnektoren“, also die Hardware, die eine sichere Kommunikation der Praxen über das Internet ermöglicht, angekündigt hatten, gibt es noch immer erst einen Anbieter, die Compugroup. Aber selbst, wenn die Hardware zur Verfügung stünde, sei es unrealistisch, alle 100.000 Praxen, 2000 Krankenhäuser und 50.000 Zahnarztpraxen bis zum Ende des Jahres – wie vom Gesetzgeber vorgegeben – anzubinden. Auch die Gematik, die von der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens getragene Gesellschaft, teilt diese Einschätzung. Sie ist für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und weiterer IT-Komponenten zuständig.
Mit dem fehlenden Wettbewerbsdruck seien nicht nur Verzögerungen, sondern laut KBV-Vorstand auch die hohen Preise resultiert. An diese Erwartung sind jedoch die von Quartal zu Quartal sinkenden Kostenerstattungen der Ärzte gekoppelt, was eine mögliche Unterdeckung im vierstelligen Bereich pro Praxis zur Folge hätte, denn können die Daten der Versicherten nicht wie vorgeschrieben von Januar 2019 an elektronisch geprüft werden, droht ein Abzug von einem Prozent des ärztlichen Honorars.
Daher rede man auch mit dem Spitzenverband der Kassen über eine Änderung der Finanzierungsregeln, die aktuell eine Erstattung von gut 4000 Euro für Anschaffung, Montage und Betrieb des Konnektors vorsehen. Doch der Kassenverband äußerte sich auf Anfrage verhalten. Dort habe man keinen Grund, daran zu zweifeln, dass niedergelassene Ärzte auch nach dem 1. April ihre Ausgaben für die Ausstattung mit Konnektoren aufgrund sinkender Marktpreise gedeckt bekämen. Man werde sich jedoch gesprächsbereit halten, falls sich im April zeigen würde, dass sich die Marktbedingungen anders als erwartet massiv verändert hätten.
Dabei warnte der KBV-Vorstand vor Insel- oder Parallellösungen, um die Patientenakte breit einsetzen zu können. Es dürfe nur eine Akte je Patient geben, damit dieser die Akte im Fall eines Kassenwechsels also mitnehmen könnte. Auch einheitliche technisch-semantische Standards sowie ein sinnvolles Zugriffs- und Berechtigungskonzept müsse gegeben sein.