Im Jahr 2024 stehen den Menschen in Deutschland viele Veränderungen bevor.
Beispielsweise wurden Mindestlöhne, Kindergeld und staatliche Zulagen erhöht.
In manchen Gegenden steigen die Lebenshaltungskosten.
Zum Überblick:
Der Jahreswechsel bringt viele Reformen und Gesetzesänderungen mit sich, die sich auf das tägliche Leben auswirken.
Was ändert sich für Verbraucher im Jahr 2024?
Sozialhilfe Ab dem 1.Januar erhalten über 5 Millionen Sozialhilfeempfänger durchschnittlich rund 12 % mehr.
Für Alleinstehende erhöht sich der Preis von 61 Euro auf 563 Euro im Monat.
Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 506 €.
Die Kinderpreise liegen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Erhöhung des Kinderfreibetrags Der Höchstbetrag des Kinderfreibetrags wird von 250 Euro pro Monat und Kind auf maximal 292 Euro erhöht.
Ziel ist es, vor allem einkommensschwache Haushalte stärker vom Staat zu unterstützen.
Senkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld Im Jahr 2024 soll die Einkommensgrenze für das Elterngeld gesenkt werden.
Bisher konnten sich Eltern mit einem gemeinsamen steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Einkommen von bis zu 250.000 Euro bewerben.
Für das Elterngeld der Eltern.
Ab April 2024 wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten gesenkt, zunächst auf ein Jahreseinkommen von 200.000 Euro und ab April 2025 auf 175.000 Euro für verheiratete Paare.
Für Alleinerziehende gelten ab April die 150.000 Euro.
Verlängerung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld berufstätige Eltern mit gesetzlicher Krankenversicherung haben ab 2024 Anspruch auf bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld statt bisher 10 Tage.
Alleinerziehende Eltern haben einen 30-tägigen Arbeitstagsausgleichanspruch statt wie bisher 20 Tage.
Spezielle Corona-Bestimmungen, die jedem Elternteil einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erlaubten, laufen aus.
Lohnerhöhung für Geringverdiener und Auszubildende Der Mindestlohn steigt im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde.
Im Jahr 2025 wird mit einem weiteren Anstieg auf 12,82/Stunde gerechnet.
Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhöht sich auch die Grenze für sogenannte Minijobs von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
Das Mindestgehalt für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr erhöht sich um 4,7 % auf 649 Euro im Monat.
Betroffen davon sind Schulungen, die am 1.Januar beginnen.
Der Januar beginnt.
Ausnahmen sind durch Tarifverträge möglich.
Erhöhung des Grundabzugs Das nicht steuerpflichtige Einkommen, also der Grundabzug, erhöht sich von 10.908 € auf 11.784 €.
Auch das Kindergeld soll von 6.024 auf 6.612 Euro pro Kind auf angehoben werden.
Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt im Jahr 2024 ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 66.761 Euro, gegenüber 62.810 Euro zuvor.
Pflegegeld und Pflegezuschuss steigen.
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege wird um 5 Prozent erhöht.
Sie erhöht sich je nach Pflegegrad zwischen 16 und 45 Euro pro Monat.
Auch die Höhe der Sachleistungen für ambulante Behandlungen erhöht sich um 5 %.
Jeder, der einen Angehörigen pflegt, hat ab sofort für jede pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 10 Arbeitstagen pro Jahr.
Auch für Menschen, die zu Hause Pflege benötigen, gibt es Erleichterungen.
Der Pflegefonds erhöht den Prozentsatz der Zusatzkosten für Personen in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Abhängig von der Dauer des Pflegeheimaufenthalts kann die Erhöhung zwischen 5 und 10 Prozent liegen.
Erhöhung der Versicherungsbeitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener Gutverdiener müssen höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sind im Westen auf 7.550 Euro pro Monat und im Osten auf 7.450 Euro begrenzt.
Die Beitragsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich auf 5.175 Euro pro Monat.
Rentenalter bei 66 Jahren Das Regelrentenalter wird im nächsten Jahr auf 66 Jahre angehoben.
Anspruchsberechtigt sind Rentenversicherte mit Jahrgang 1958.
Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter um zwei Monate.
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss also länger arbeiten oder eine Lohnkürzung hinnehmen.
Neue Heizvorschriften für Neubauten Beim Thema Energie müssen sich Verbraucher auf neue Vorschriften einstellen und die Kosten steigen tendenziell weiter.
Im neuen Jahr treten die ersten Regelungen des Wärmegesetzes in Kraft: Ab Januar dürfen in Neubauten in Neubaugebieten nur noch Heizungsanlagen auf Basis von 65 % erneuerbarer Energie installiert werden.
In vielen Fällen handelt es sich wahrscheinlich um eine Wärmepumpe.
CO2-Preiserhöhung Der CO2-Preis wird zum 1.
Januar auf 45 Euro pro Tonne steigen.
Dadurch steigen die Kosten für das Tanken und Heizen mit Öl und Gas.
Aufgrund der angespannten Finanzlage wird ab dem 1.
Januar auch die Tarifbremse für Strom und Gas abgeschafft.
Die Marktpreise sind zuletzt deutlich gesunken, sodass sie für die meisten Energiekonsumenten keine Rolle mehr spielen.
Balkonkraftwerke werden ab Anfang des Jahres einfacher zu bedienen sein.
Zukünftig soll die Eintragung in das Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen.
Das Gerät kann auch sofort in Betrieb genommen werden, der Austausch des Stromzählers obliegt dem Netzbetreiber.
Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen Im Automobilsektor könnte sich die Energiewende im neuen Jahr verzögern.
Denn der sogenannte Umweltbonus, der den Kauf von Elektroautos unterstützt, entfällt.
Bewerbungen werden nur bis zum 17.Dezember angenommen.
Die Mehrwertsteuer im Restaurant ist auf 19 Prozent zurückgekehrt.
Ein Restaurantbesuch könnte nächstes Jahr noch teurer werden.
Denn in der Gastronomie gilt ab 1.Ab Januar beträgt der normale Mehrwertsteuersatz wieder 19 % statt der vorläufigen 7 %.
Pflicht zur elektronischen Verschreibung Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen.
Versicherte haben drei Einlösemöglichkeiten: per App, Papierausdruck oder Krankenversichertenkarte.
Milch in Plastikflaschen mit Pfand Ab dem 1.Januar gilt auch für Milch oder Milchmischgetränke, die in Plastikflaschen verkauft werden, ein Pfand.
Ende des Kinderreisepasses Kinderreisepässe können ab Januar 2024 nicht mehr beantragt werden.
Das Dokument, das derzeit für Kinder unter 12 Jahren verfügbar ist, wird durch einen elektronischen Reisepass ersetzt, der eine längere Gültigkeit hat und für Reisen rund um die Welt verwendet werden kann.