Ende Januar 2017 verabschiedete der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament nach zähen Diskussionen mit der Waffenlobby und der Verbände von Sportschützen und Jägern eine Verschärfung des europäischen Waffenrechts. Europa soll insbesondere angesichts der europaweiten Terroranschläge sicherer werden. Man möchte wissen, wer Waffen besitzt. Nach Angaben der EU-Kommission hatte es innerhalb des vergangenen Jahrzehnts 10.000 Tötungsdelikte mit Feuerwaffen, viele waren davon legale Waffen, in Europa gegeben.
So wurde nun beschlossen, dass halbautomatische Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Aufnahmevermögen sowie halbautomatische Langwaffen mit einem Aufnahmevermögen von 10 Patronen verboten werden. Psychologische und körperliche Überprüfungen von Waffenscheinbesitzern sollen verpflichtend werden. Zudem sollen Informationen über Waffenbesitzer systematisch zwischen den EU-Ländern geteilt werden und Schusswaffen sowie ihre Bestandteile besser gekennzeichnet werden, damit sie leichter nachverfolgt werden können. Für deaktivierte Waffen soll es eine Meldepflicht geben. Damit umfasst die Richtlinie auch bisher frei verkäufliche Salutwaffen sowie akustische Waffen – also ehemals scharfe Waffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen umgebaut wurden, aber leicht wieder zurückgebaut werden können.
Ausnahmen gibt es für aktive Sportschützen, die vom Verbot des Erwerbs besonders gefährlicher Waffen ausgenommen sind, wenn diese für die Ausübung einer von einem offiziellen Sportschützenverband anerkannten Disziplin benötigt werden. An dem Punkt wünschen sich einige EU-Politiker eine schärfere Regelung mit einer Begrenzung der Magazinkapazität auf maximal drei Patronen für alle nicht staatlich genutzten Waffen. Sportschützen bräuchten keine großkalibrigen Waffen, da die entsprechenden Disziplinen auch mit Druckluftwaffen und kleinkalibrigen Waffen bestritten werden könnten. Zudem sollte die häusliche Aufbewahrung der Waffen von Sportschützen nach Ansicht einiger EU-Politiker verboten werden. Stattdessen sollten die Waffen nur im Verein, in dort extra abgeriegelten Schränken, erlaubt sein. Im Affekt könnte auch eine Sportwaffe benutzt werden, um Menschen zu verletzen oder zu töten. Dabei wird an den Fall des Amokläufers aus Winnenden erinnert, der mit den nicht sicher verwahrten Waffen seines Vaters, einem Sportschützen, viele junge Menschen getötet hatte.
Auch Sammler dürfen unter Auflagen weiterhin Kriegswaffen kaufen, darunter Maschinengewehre oder Granatwerfer, die zwar unbrauchbar gemacht werden müssen, aber mit etwas handwerklichem Einsatz wieder funktionstüchtig gemacht werden können. So benutzten beispielsweise auch die Attentäter von Paris ehemals deaktivierte Waffen.
Die Richtlinie wird im März dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt, danach haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland hatte die Bundesregierung bereits beschlossen, dass Besitzer von nicht eingetragenen Waffen ein Jahr lang diese Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben können. Damit soll die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduziert werden.