Seit 2006 speichert die Polizei in Hamburg Daten von Gruppen- und Szenengewalt. Diese Daten wurden nun überprüft und es wurde festgestellt, dass sich dort viele unzulässige befinden.
Die Datenhaltung begann kurz vor der damaligen WM in 2006.
Deshalb gehörten auch zahlreiche Vorfälle rund um den Fußball dazu, somit auch kleinere Delikte, die man eigentlich nicht sehr lange speichert bzw. keine große Nachverfolgung benötigen. Außerdem wurden viele Daten gespeichert, die gar nicht benötigt wurden, um ausreichende Informationen zur Person zu haben.
Dennoch wurden alle Ereignisse, die in diese Kategorie fallen, bis heute gespeichert. Nun wurden die Daten überprüft und eine teilweise unzulässig lange Speicherung festgestellt, die für rechtswidrig erklärt wurde.
Der Datenschutz unterliegt in fast allen Ländern strengen Regeln, auf die hingewiesen werden muss, z.B. vor der Verwendung eines Programms, um die Privatsphäre zu gewährleisten. Es ist ein sehr schmaler Grat zwischen einem Positiven Nutzen von Daten und einer Spionage.
Der Datenschutz weist in den meisten Fällen darauf hin, dass Daten gesammelt werden z.B. bei der Verwendung einer Webseite und diese für den eigenen Nutzen behalten werden. Z.B. wie oft eine Person die Seite schon besucht hat, oder was die Person besonders dort gesucht hat. Meist werden Daten auch an Dritte weitergegeben. Diese Dritten sind oftmals Personen, die Werbung für ihre Webseite oder ihr Produkt machen, auf der Webseite von der Person, die die Daten sammelt. Dies hilft Werbetreibenden ihr Produkt besser anzubieten und somit mehr Verkäufe zu erzielen.
Der Nutzer der Webseite kann hierbei so gut wie nichts tun, außer er besucht diese nicht mehr. Dies gilt für den Fall, dass er die Daten nicht preisgeben möchte.
Auch für die Polizei ist Datensammlung von großer Wichtigkeit. Die Daten helfen dabei, die Identitäten besser und schneller festzustellen und es hilft auch Ordnung zu halten. Zusätzlich kann man bei Gruppen- und Wiederholungstätern, diese besser einordnen, ob sie wohl wieder straffällig werden und evtl. auch eine kleine Vorhersage treffen, wann und wo dies stattfinden könnte.
Die Akten helfen auch dabei, ein vernünftiges Strafmaß für Täter zu finden, die schon oftmals Straftaten begangen haben.
Jedoch sind viele Straftaten schnell verjährt und haben irgendwann keinen Grund mehr registriert zu sein, da diese nicht mehr auf mögliche Folgetaten hinweisen können und auch nicht mehr vorgebracht werden können, für eine erneute Straftatwahrscheinlichkeit, hierbei ist eine Datenhaltung unzulässig und auch der Beginn, dass in die Privatsphäre eingegriffen wird.
Datenschutzrichtlinien sind außerdem so streng, da so etwas schnell an Überwachung und Verfolgung grenzen kann. In so einem Umfeld fühlt man sich dann nicht mehr wohl, dies zeigt auch das Verhalten eines solchen Menschen. Ein Mensch hat nämlich eine ganz andere Verhaltensweise, wenn er nicht überwacht wird. Zudem nimmt auch der Geistliche Zustand auf Dauer Schaden, wenn Überwachung überall und zu jeder Zeit stattfindet.
Wenn einem Mensch bewusst ist, dass seine Daten auch noch in 30 Jahren von der Polizei gesichert sind und evtl. bei bestimmten Aktionen mit vorgelegt werden können, kann dies einen Mensch auch überbelasten.
Zusätzlich werden hier deshalb vorab bestimmte Regeln und Gesetze festgelegt, die es gilt einzuhalten. Hierzu zählen Dinge, wie z.B. welche bestimmten Daten, hier wie gehalten werden dürfen. Die Daten müssen einen Nutzen für die Polizeibehörde haben, Erkennungsmerkmale etc. können diesen weiterhelfen und gehören somit zu einem Großteil der gesammelten Daten. Außerdem geht es auch um Hintergründe der Person, hier zählt z.B. dazu, wenn die Person in einer Gruppe oder einem Verein ist, der schon öfter durch Gewalt und andere Straftaten aufgefallen ist. Außerdem geht es aber wie hier auch schon um die Zeit der Aufbewahrung. In ein paar Jahren haben die meisten Daten kaum noch einen Nutzen, die Person hat einen neuen Beruf, sieht anders aus und ist wohlmöglich umgezogen. Somit kann man die Daten zur damaligen Tat kaum noch verwenden. Zusätzlich können diese längst veralteten Tatbestände somit immer noch in fälschlicher Weise ausgelegt werden, wenn die Person sich nach einer solch langen Zeit erneut strafbar macht. Da man einer Person ein kleineres Delikt nicht ewig vorhalten kann, ist dies auch menschlich gesehen ein gemeiner Verstoß.
Seitdem das Internet immer populärer wurde, spielte der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle, da die Leute, ohne es verhindern zu können Daten preisgeben. Wenn man aber schon gezwungen wird, sofern man die Seite besucht und dies akzeptiert, sollte man eben auch über die gesammelten Daten und den Zeitraum Bescheid wissen, zusätzlich auch ob die Daten danach an Dritte weitergegeben werden. Heutzutage gibt man im Internet ständig Daten preis und genau wie es das Internet benötigt, um Sachen zu verkaufen und auch den Leuten zu präsentieren, die wohl mehr Interesse an einem bestimmten Produkt haben, braucht die Polizei auch Daten, um Ordnung zu halten und Vorstrafen nicht zu vergessen. Außerdem ist es auch hilfreich um auffällige Gruppen genauer zu beobachten, so dass sie zukünftig keine Verbrechen mehr begehen.
Dennoch ist die Haltung der Daten gut durchdacht und muss daher auch bestimmte Grenzen haben, sodass die Polizeibehörden nicht einfach über jeden Menschen Daten besitzen für einen unbestimmten Zeitraum. Heutzutage ist Datennutzung und Datenhaltung das A und O, im Internet, im Einkaufszentrum und bei Behörden. Deshalb ist es genauso wichtig, dass die Gesetze dafür eingehalten werden, es betrifft jeden und kann sich für jeden gleichermaßen in der Zukunft sehr negativ auswirken. Dies grenzt an Spionage und Stalking, kann Menschen geistlich belasten und ist rechtswidrig. Deshalb sollte man mehr Sicherheitsmaßnahmen vornehmen, sodass die Daten auch fachgerecht und ordnungsgemäß überprüft werden.