Seit dem Beginn des Kita-Streiks am 08.05.2015 (Freitag) müssen die Eltern für ihre Kinder nach Betreuungsmöglichkeiten suchen. Neben Erzieherinnen und Erzieher drohen auch Heilpädagogen, Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen im allgemeinen Sozialdienst, in Jugendzentren sowie Ganztagsschulen mit Arbeitsniederlegungen.
Hinsichtlich des Kita-Streiks wollen ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Deutsche Beamtenbund (DBB) bei den Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern für knapp 240.000 Beschäftigte ihre Forderungen durchsetzen. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sollen in ihrer Tarifstufe höher eingruppiert werden. Die durchschnittliche Gehaltserhöhung würde dann bei zirka zehn Prozent liegen. Laut den kommunalen Arbeitgebern (VKA) errechnet sich eine Gesamtforderung von geschätzt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, für alle betroffenen Gruppen. Die Arbeitgeber halten diese Summe für nicht bezahlbar.
Der Ver.di Vorstandsvorsitzende sagt, dass sich der Streik über mehrere Wochen hinziehen könnte. Vom Arbeitskampf betroffen sind die beschäftigten Erzieher bei den Kommunen. Diese werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt. Die Gewerkschaften haben den Kita-Streik auf Bayern und in mehreren Großstädten in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Viele Eltern müssen jetzt eine Ersatzbetreuung für ihre Kinder organisieren. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern spezielle Betreuungsangebote an.
Laut der Bundesfamilienministerin der SPD müssten die Betreuer in den Kindertagesstätten für ihre Leistungen entsprechend bezahlt werden. Auch die Gewerkschaftsvorsitzende der GEW nimmt Stellung zu diesem Thema und sagt, dass die Wirtschaft bei den Kommunen mehr Druck machen sollte. Schließlich tragen die Firmen für die angebotene Ersatzbetreuung Mehrkosten, gleichzeitig sparen die Kommunen bei den Gehältern der Erzieher. Vom Ausstand stark betroffen sind die Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg. In Berlin hat der Kita-Streik keine Auswirkungen, weil dort der Tarifvertrag der Länder und nicht der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt.