Aktuell ist eine Rückkehr zur erzwungenen Tarifeinheit Thema der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbunds (dbb) Klaus Dauderstädt machte deutlich, dass seine Gewerkschaft diese Pläne nicht gutheiße. Anders sieht das der DGB, der sich schon lange für den Wegfall von Einzeltarifverträgen einsetzt.
Früher wurde durch den Grundsatz der Tarifeinheit dafür Sorge getragen, dass in Firmen nur jeweils ein Tarifvertrag gelten solle. Die Regel lautete „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag – eine Gewerkschaft“. Das Bundesarbeitsgericht befand diesen Grundsatz jedoch bereits 2010 für unvereinbar mit Gesetz und Verfassung, woraufhin dieser aufgegeben wurde. In einem Betrieb können seitdem verschiedene Tarifverträge nebeneinander für verschiedene Berufsgruppen existieren. Gerade die Interessenvertreter kleinerer Berufsgruppen sehen den Tarifpluralismus als wichtig an, um entsprechend für die Belange ihrer Mitglieder eintreten zu können.
Auch der dbb kündigte an, bei einer gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit diese notfalls vor dem Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Dauderstädt sagte dazu auf dem Gewerkschaftstag des dbb am 20. November in Bremen: „Erstens fehlt für solche Gesetze der Anlass, weil es nicht mehr Streiks als früher gibt. […] Zweitens sind solche Gesetze schlicht nicht praktikabel, weil sie mehr Probleme schaffen, als lösen“. Bei den Koalitionsverhandlungen wurde vorgeschlagen, dass nur noch die mitgliedsstärkste Gewerkschaft eines Betriebes Tarifverträge aushandeln dürfe. Dauderstädt hielt dieses Vorhaben für schwer durchführbar.
Die großen Gewerkschaften und die Arbeitgeber sprechen sich jedoch für die gesetzliche Tarifeinheit aus, da so Dauerauseinandersetzungen mit Gewerkschaften vermieden werden könnten. Die großen Gewerkschaften erhoffen sich eine Steigerung ihrer Schlagkraft bei Verhandlungen und die Arbeitgeber verweisen auf eine einfachere Wahrung des Betriebsfriedens durch eine Tarifeinheit.