Der Vorschlag der Mindestlohnkommission sieht vor, den gesetzlichen Mindestlohn zunächst um 41 Cent zu erhöhen. Soziale Gruppen forderten eine Erhöhung von 12 auf 14 Euro. Die Gewerkschaften stimmten daher gegen den Vorschlag.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erhöht sich zum 1. Januar 2024 von 12,00 € auf 12,41 € und ein Jahr später auf 12,82 €. Dies wurde von der zuständigen Mindestlohnkommission empfohlen.
Diesmal wurde der Vorschlag jedoch nicht einstimmig angenommen. Die Arbeitnehmervertreter im Ausschuss beanstandeten die aus ihrer Sicht unzureichende Erhöhung und lehnten diese nach eigener Aussage ab.
Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern der Industrie, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammen. Alle zwei Jahre wird die Kommission Empfehlungen zur künftigen Höhe der Mindestlöhne abgeben. Bei der Anpassung des Mindestlohns berücksichtigen wir die wirtschaftlichen Bedingungen auf der Grundlage der Entwicklung der Tarifverhandlungen. Ziel ist es, ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten, ohne die Beschäftigung zu gefährden. Seit 2015 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der damals 8,50 € betrug.
Die weiteren nächste Schritte bleiben unklar.
Die Bundesregierung muss nun neue Vorschläge der Mindestlohnkommission per Verordnung verbindlich machen, damit sie wirksam werden. Normalerweise ist dies nur eine formale Sache. Zunächst war unklar, wie es vor dem Hintergrund dieses Umfrageergebnisses weitergehen würde.
„Dieser Beschluss kommt zu einer Zeit langsamen Wirtschaftswachstums und anhaltender Inflation in Deutschland, die sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer eine große Herausforderung darstellt“, heißt es in einer Erklärung der Mindestlohnkommission. Eine Anhebung des Mindestlohns auf dieses Niveau hält eine Mehrheit der Kommission für angemessen
Der Mindestlohn soll auf 12,41 € angehoben werden
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