Die für heute (09.02.2015) geplante Demonstration der Legida in Leipzig wurde wegen einem Mangel an verfügbaren Polizisten verboten. Die Begründung des Demonstrationsverbots von Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung führte zu Diskussionen um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Sparmaßnahmen bei der Polizei.
Die Stadt Leipzig hatte am Samstag entschieden, dass für die geplante Demonstration der Legida ein Versammlungsverbot erteilt werde. In der Begründung von Oberbürgermeister Burkhard Jung war zu lesen, dass aufgrund des derzeitigen Polizeinotstands in Sachsen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht gewährleistet werden könne. Für den Demonstrationsmarsch und die geplanten Gegendemonstrationen hatte die Polizei zur Verstärkung 31 Hundertschaften aus anderen Bundesländern angefordert. Aufgrund zahlreicher Demonstrationsveranstaltungen in anderen deutschen Städten konnten jedoch lediglich acht Hundertschaften zugesichert werden. Mit dieser Zahl an Polizeibeamten sei der geplante Legida-Protestmarsch nicht ausreichend abzusichern. Man könne insbesondere bei anreisende Demonstranten und Gegendemonstranten Auseinandersetzungen nicht zuverlässig vermeiden. Aus diesem Grund wurde die Legida-Demonstration mit einem Versammlungsverbot belegt.
Legida-Anhänger sehen in dem Verbot „staatliche Willkür“, da die geplanten Gegendemonstrationen nicht von dem Verbot betroffen sind und wie geplant stattfinden dürfen. Es ist noch offen, ob die Veranstalter Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig einlegen. Für diesen Fall stehen die bewilligten acht Hundertschaften in Leipzig bereit. Als Alternative zum Verbot hätte laut sächsischem Innenministerium auch eine Kundgebung ohne Protestmarsch zur Auflage gemacht werden können. Dort weist man die Vorwürfe des Polizeinotstands weit von sich. Die Stadt Leipzig wiederum verweist darauf, dass bei den Leipziger Demonstrationen von einem wesentlich größeren Gewaltpotential auszugehen sei, als beispielsweise in Dresden. Somit sei auch der Personalaufwand zur Absicherung größer.
Faktisch hat das Land Sachsen jedoch in den letzten Jahren massive Personalkürzungen bei der Polizei durchgeführt. Durch den Abbau von Beamtenstellen versucht das Land, seine Personalkosten zu senken und so Haushaltskosten einzusparen. Der Chef der sächsischen Gewerkschaft der Polizei (GDP) erklärte, dass es immer wieder zu Absagen kommen werde, solange es eine solche Fülle an Großdemonstrationen gebe. Der GDP-Bundeschef, Oliver Malchow, nannte es einen Skandal, dass aufgrund des Personalabbaus die Polizei ihren Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könne und Grundrechte eingeschränkt werden müssten. Hier müssten Bund und Länder endlich nachsteuern. Haushalte müssten laut GDP umgeschichtet werden, um die Kernaufgaben des Staates zu sichern.