Der Bundesgerichtshof hat das Urteil für Heizöl bestätigt. Ab sofort kann man Heizöl, das man bestellt hat, einfach widerrufen, sowie es auch schon mit beispielsweise Kleidung und Schuhen getan wird.
Dem kleinen Verbraucher wird das vorerst zugute kommen, aber den Heizölverkäufern wird dies sicher ein Dorn im Auge sein.
Das Widerrufsrecht hat nur wenige Einschränkungen. Man muss seine Bestellung online, per Telefon oder per Fax getätigt haben, um eine Widerrufung durchführen zu können. Dies ist aber eigentlich der übliche Weg, um Heizöl zu bestellen. Außerdem besitzt man 14 Tage Zeit um zu widerrufen, das Heizöl darf aber noch nicht im Tank sein, sonst ist die Widerrufung nicht möglich.
So gesehen stehen dem Verbraucher hier viele neue Möglichkeiten offen, ein wenig Geld zu sparen. Da der Heizölpreis oftmals täglich steigt und sinkt, kann man das bereits gekaufte Heizöl noch schnell stornieren und es sich danach zu einem günstigeren Preis erwerben. Außerdem kann auch ein Vorrat für den Winter noch schnell zurückgegeben werden, falls denn doch noch genug Heizöl für den gesamten Winter im eigenen Tank vorhanden ist.
Die Folgen dazu können sein, dass die Heizölverkäufer dadurch ruiniert werden. Da sie jetzt die Pflicht haben, nun die Heizöl-Bestellung zurückzunehmen, sofern die Regeln mit Online, Telefon oder Fax sowie die 14tägige Zeit eingehalten werden, um die Widerrufung auch durchzuführen. Es geht nur um diese Regeln, man muss weder Beschädigungen, noch Mängel oder Sonstiges für eine Rücknahme angeben. Dies wird die Heizölhändler wohl einiges zusätzlich kosten und viele eventuell in ein Verlustgeschäft treiben.
Natürlich haben hier auch Händler noch einige Hintertürchen offen, um einer Stornierungswelle entgegenzutreten. Am allerwichtigsten ist wohl, dass sich die Heizölhändler selbst ihre Kunden aussuchen dürfen, wer also einmal storniert, wenn z.B. der Preis noch ein wenig gesunken ist, wird wohl nicht vom selben Händler akzeptiert, um neues Heizöl zu bestellen. Da der Preis auch momentan sehr niedrig ist, genauer gesagt der niedrigste Preis seit 6 Jahren, nämlich 50,1 Cent - am 17.08.16 - pro Liter, bei einer Menge von 3000 Liter, gibt es momentan nur wenige Widerrufungen. Bei einem solch niedrigen Preis wird sich die Suche nach dem billigsten Preis bzw. nach dem Zeitpunkt, an dem der Preis weiter sinkt, nicht lohnen. Die besagte Menge von 3000 Litern reicht außerdem gemessen an einem Einfamilienhaus für ca. 1 bis 1 ½ Jahre.
Fraglich ist außerdem, ob dieses Urteil überhaupt so einfach vom Bundesgerichtshof beschlossen werden sollte, da vermutet wird, dass das Urteil an den Gerichtshof in Luxemburg weitergegeben werden wird, bevor es so einfach endgültig werden dürfte. Denn die Heizölhändler vermuten, dass der Gerichtshof in Luxemburg Mitspracherecht besitzt. Somit versuchen natürlich die Heizölverkäufer dieser Sache auf den Grund zu gehen und haben dafür eine Anhörungsrüge beim Bundesgerichtshof eingeleitet. Sollte diese abgelehnt werden, dann wird danach eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Heizölverkäufer empfinden sich als ungerecht behandelt, da man Heizöl in diesem Bezug nicht einfach mit Kleidung oder Schuhen auf eine Stufe stellen kann, denn Heizöl besitzt einen aufwendigeren Transport und auch die Preise sind nicht so gleichbleibend wie beispielsweise bei Kleidung. Es würde nämlich sehr viel Heizöl, das gekauft wurde, widerrufen werden, wenn von heute auf morgen der Preis sinkt. Außerdem bangen diese Verkäufer um ihre Existenz, da dies die Einleitung in den Ruin sein kann, was möglicherweise nicht mal vom Bundesgerichtshof hätte beschlossen werden dürfen.
Am Ende würden zu viele Stornierungen nicht nur den Heizölverkäufern, sondern auch den Verbrauchern schaden, da durch viele Widerrufungen der Preis des Heizöls steigen wird. Somit wird sich das Stornieren nur selten lohnen und am Ende werden beide Parteien keinen Vorteil daraus ziehen.