Selbstfahrende Autos sollen die Menschen von allein chauffieren. Kein Wunder, dass viele Autohersteller wie Mercedes, Tesla und Volvo aber auch IT-Unternehmen wie Apple und Google oder Start-ups wie Uber und Didi Millionenbeträge in die Entwicklung dieser Innovation stecken. Zwischenzeitlich testet die Industrie bereits die Roboterwagen, doch die Gesetzgebung hinkt dem Fortschritt bislang hinterher.
Deutschland will nun die Zulassung von Autos ermöglichen, bei denen technische Systeme für eine bestimmte Zeit die Steuerung übernehmen. Dazu bringt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun einen Gesetzentwurf im Bundestag und gleichzeitig wegen der Eilbedürftigkeit beim Bundesrat ein. Schließlich gibt es bereits erste technische Systeme auf dem Markt, mit deren Hilfe das Auto die Kontrolle übernimmt, wie Einparkhilfen, Stau- und Spurhalteassistenten oder Bremshilfen. Der Autofahrer kann jedoch nicht als reiner Fahrgast gelten. Der Entwurf stellt klar: Die Verantwortung soll immer noch beim Menschen liegen, der jederzeit eingreifen können soll.
Doch der Verkehrs- und Innenausschuss der Länderkammer ist mit dem Entwurf nicht zufrieden. Es müssten vor allem die Voraussetzungen für voll automatisierte Fahrzeuge geregelt werden, die komplett ohne Fahrer auskommen sollen. Auch ab wann genau der Fahrer übernehmen soll, müsse klar geregelt werden. Dazu sind Fragen der Haftung noch unklar. Die Abwälzung der bestehenden Risiken auf den Fahrer müsse überdacht und die Datenverarbeitung geprüft werden.
Auch die Verbraucherschützer kritisieren die große Verantwortung der Autofahrer. Es könne nicht vollmundig mit Autopiloten geworben werden, wenn der Fahrer den Autopiloten doch ständig überwachen müsse. Weiterhin dürften die betroffenen Fahrfunktionen auch nicht in umfangreichen Handbüchern versteckt werden, sondern müssten intuitiv zu bedienen sein. Mit dem im Gesetzentwurf geforderten elektronischen Speicher, ähnlich der Blackbox in Flugzeugen, ist auch die Weitergabe und Speicherdauer von Fahrdaten genau zu prüfen. Eine Speicherung über drei Jahre ist nach Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverband zu lang.
Die Einführung eines elektronischen Fahrtenschreibers für private Autos durch die Hintertür befürchtet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, denn der Entwurf lege nicht fest, welche Fahrdaten gespeichert werden dürften, wer auf diese Daten Zugriff erhalte und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürften.
Der ADAC bemängelt ebenfalls die fehlende Rechtssicherheit bei dem Gesetzentwurf, da im Zweifel noch Gerichte mit durchaus unterschiedlichen Auslegungen entscheiden müssten, was das Haftungsrisiko für den Fahrer unkalkulierbar erhöht. Der ADAC sieht eher die Autobauer in der Haftungspflicht.