Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt hatten geklagt, ihre Bezüge aus den Jahren 2008 bis 2010 seien zu niedrig gewesen und damit verfassungswidrig. Den Grund für das Zurückbleiben hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung sahen die Juristen im Wegfall des Weihnachtsgeldes.
Da Beamten kein Streikrecht zusteht, hatten die Richter und Staatsanwälte den Weg vor Gericht gewählt, um ihrem Unmut Luft zu machen. Bereits 2011 hatte das Verwaltungsgericht Halle geurteilt, dass die Klage gerechtfertigt sei. Die Gehälter der Kläger seien greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben. Im Vergleich zu Einkommen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes lägen deren Bezüge um bis zu 31 Prozent niedriger. Jetzt befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall.
Für Beamte gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, der in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetztes verankert ist. Der Dienstherr wird hierdurch verpflichtet, seinen Beamten entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Die Höhe der Bezüge richtet sich dabei auch nach dem Maß an Verantwortung, welches das jeweilige Amt mit sich bringt. Gerade im europäischen Vergleich müssen sich Richter und Staatsanwälte in Deutschland, im Vergleich zu ihren ausländischen Kollegen, mit einem geringen Gehalt begnügen.
Das Verwaltungsgericht Halle hatte außerdem in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage des Landes bei der Festsetzung der Bezüge seiner Beamten keine Rolle spielen dürfe. Der Sparkurs auf dem Rücken der Beamten über Jahre hinweg, sei also nicht rechtens. Strittig ist außerdem noch, ob es eine Nachzahlung ab dem Jahr 2008 für die betroffenen Beamten geben wird. Für das Land Sachsen-Anhalt wäre das eine finanzielle Katastrophe. Man geht daher eher davon aus, dass es im Urteil um eine zukünftige Regelung gehen wird.
Die Einstiegsgehälter für Richter und auch andere Beamte klaffen mittlerweile im Vergleich der einzelnen Bundesländer deutlich auseinander. Bis zum Jahr 2003 waren die Bezüge Bundeseinheitlich geregelt. Seit der Föderalismusreform können die Länder jedoch eigene Regelungen festlegen. Die uneinheitliche Besoldung hat auch Auswirkungen auf die Gewinnung neuer Juristen. So sind laut Landesjustizministerium Sachsen-Anhalt 600 der derzeit 800 Richter des Landes über 55 Jahre alt. Entsprechend wichtig ist es für das Land, eine gewisse Attraktivität als Arbeitgeber vorzuweisen und dabei spielen die zu erwartenden Einkünfte bei Bewerbern eine nicht unerhebliche Rolle.